Amtsgericht Starnberg:Mann tritt seiner schwangeren Freundin in den Bauch

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Der 30-Jährige wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigungen und Hausfriedensbruchs zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Von Christian Deussing, Gilching

Es war eine toxische Beziehung. Das ist auch im Prozess zu spüren, in dem die ehemalige Partnerin des Angeklagten als Opfer aussagt. Der mehrfach vorbestrafte Mann, der sich vor dem Amtsgericht Starnberg unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten muss, benimmt sich derweil nervös, uneinsichtig und unflätig.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen vor, seiner schwangeren Freundin voriges Jahr an verschiedenen Tagen ins Gesicht geschlagen, sie in Bauch und Rücken getreten oder gewürgt zu haben. Dabei ist der Münchner laut Anklage auch einmal über den Balkon in die Wohnung der Gilchingerin eingedrungen. Zudem habe er die Kontaktsperre ignoriert und die Frau in insgesamt 128 Chat-Nachrichten übelst beleidigt und bedroht und noch dazu ein freizügiges Fake-Profil mit Fotos von ihr ins Internet gestellt.

Der arbeitslose Angeklagte wird wegen dieser Taten, durch die seine frühere Lebensgefährtin unter anderem eine Schädelprellung und zahlreiche Blutergüsse erlitt, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie habe keine Zweifel, dass sich die Attacken gegen die Frau wie von dieser geschildert abgespielt hätten, begründet Richterin Katrin Beuting ihr Urteil, mit dem sie dem Antrag der Staatsanwältin folgt. Womöglich habe das Verhalten des Angeklagten auch mit Drogenkonsum zu tun. Er müsse nun ehrlich zu sich selbst sein und dringend sein Verhalten ändern, fordert das Gericht den Mann auf. Der kann seine aggressive Anspannung kaum verbergen - vor allem nicht, als seine einstige Gefährtin schildert, wie sie seine plötzlichen gewalttätigen Ausbrüche erlebt hat.

Er sei eifersüchtig auf ihren Ex-Mann und andere Männer gewesen und habe sie unter Druck gesetzt, erzählt die 31-Jährige, die ein Baby in den Armen hält. Es ist das gemeinsame Kind von ihr und dem Angeklagten. "Als ich auf dem Boden lag und er mir in den Bauch schlug, war es ihm scheißegal, damit auch das Kind zu gefährden." Trotzdem habe sie ihm helfen und eine Therapie vermitteln wollen. Hier vor Gericht mache er nun "auf den fürsorglichen Vater", sagt die Mutter bitter.

Die Staatsanwältin hält die Aussagen der Frau für glaubhaft, die polizeilichen Ermittlungen und die Atteste aus der Klinik hätten diese bestätigt. Es habe mit einer Ohrfeige begonnen und sei dann immer schlimmer geworden. Die Frau sei ein "typisches Opfer häuslicher Gewalt", erklärt die Anklägerin.

Vergeblich versucht der Verteidiger, die Haftstrafe abzuwenden. Er bezweifelt den jeweiligen Tathergang wegen der ungenauen Zeitangaben der Gilchingerin. Zudem würden auch die Fotos mit den Verletzungen nicht zweifelsfrei belegen, dass sie der Angeklagte herbeigeführt habe, so der Anwalt.

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