Bluttat im Planegger Beautysalon:Urteil gegen eifersüchtigen Familienvater wird angefochten

Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung in einem Planegger Schönheitssalon ist am Freitag ein 48-jähriger Kraillinger zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Doch der Verteidiger greift das Urteil des Landgerichts München I an und legte wegen der "zu hohen Strafzumessung" Revision ein, da seiner Ansicht nach drei Jahre Haft ausreichend gewesen wären. Auch der Anwalt des 44-jährigen Opfers, das der Kraillinger aus Eifersucht mit Faustschlägen voriges Jahr lebensgefährlich verletzt hatte, geht in Revision. Denn das Urteil werde dem "Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht, so der Nebenkläger-Vertreter. Er hatte im Prozess eine Haftstrafe von mindestens sechseinhalb Jahren gefordert, weil das Opfer dauerhaft durch Hirnverletzungen geschädigt sei.

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