Tödlicher Raserunfall auf A95:Urteil gegen Sportwagen-Fahrer ist rechtskräftig

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Beim Prozessauftakt zum tödlichen Unfall auf der Garmischer Autobahn bei Oberdill: Nebenkläger Raphael Apostoli aus Gauting mit seinem Anwalt Klaus Höchstetter. (Foto: Robert Haas)

Auch der Bruder des tödlich verunglückten Beifahrers aus Gauting akzeptiert als Nebenkläger die Entscheidung des Münchner Amtsgerichts.

Von Christian Deussing, Gauting

Das Urteil gegen den 26-jährigen Sportwagenfahrer Alexander K. im Raserprozess ist jetzt rechtskräftig. Das Amtsgericht München hatte den Studenten am 3. März wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit fahrlässiger Tötung auf der Garmischer Autobahn (A95) kurz vor dem Starnberger Dreieck zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung, 400 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu einer Fahrerlaubnissperre von weiteren drei Jahren verurteilt. Dagegen hätten die Beteiligten des Prozesses keine Berufung oder Revision eingelegt. Auch der Vertreter der Nebenklage habe auf Rechtsmittel verzichtet, teilte am Dienstag ein Sprecher des Amtsgerichts auf Anfrage mit.

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Bei dem Unfall war der 23-jährige Beifahrer Benedikt Apostoli aus Gauting in der Nacht zum 1. September 2019 ums Leben gekommen. Erst viel später stellte sich heraus, dass nicht er, sondern sein Münchner Freund den gemieteten 600 PS-Sportwagen gelenkt hatte. Der Student hatte laut Gericht bei einer Geschwindigkeit von mindestens 305 Stundenkilometern in Richtung Süden die Kontrolle über das Cabrio verloren und war mit der Beifahrerseite gegen einen Baum geprallt.

Der Nebenkläger hofft, dass der Prozess Autovermieter und den Gesetzgeber nachdenklich macht

Der Anwalt von Nebenkläger Raphael Apostoli hatte eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Der ältere Bruder des tödlich Verunglückten findet das Urteil trotzdem in Ordnung. Der 28-jährige Gautinger hofft, dass durch den Prozess und die Strafe "eine Außenwirkung erzielt" werde und auch Vermieter hochmotorisierter Sportwagen und den Gesetzgeber erreichen.

Ob allerdings seine Familie irgendwann mit Alexander K. an einem Tisch sitzen könne - so wie es sich der Angeklagte in seinem Schlusswort gewünscht hat - hält Nebenkläger Apostoli derzeit für nicht vorstellbar: Dafür habe sich Alexander K. in der Verhandlung zu teilnahmslos verhalten und auch keine Reue oder Einsicht gezeigt, sagt der Bruder des Verstorbenen.

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