Herrsching:Der rätselhafte Tod eines konvertierten Flüchtlings

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Farshad Shiri wird leblos in seinem Zimmer in der Unterkunft gefunden. Der 34-Jährige hatte sich gut integriert, sein Asylantrag war jedoch abgelehnt worden.

Von Christian Deussing, Herrsching

Der ungeklärte Tod von Farshad Shiri in der Breitbrunner Asylunterkunft (Gemeinde Herrsching) hat viele Menschen erschüttert. Der 34-jährige Iraner war am 19. November tot in seinem Zimmer aufgefunden worden, wo Shiri seit fast fünf Jahren gelebt hatte. Eine Obduktion ergab laut Polizei keine Hinweise auf einen Suizid oder auf ein fremdes Verschulden. Das Ergebnis eines toxikologischen Gutachtens steht aber noch aus. Viele kannten den Mann, dessen Asylantrag im Mai 2017 als "nicht glaubhaft" abgelehnt worden war. Im März dieses Jahres wurde die Entscheidung rechtskräftig. Zu seiner Beerdigung auf dem Breitbrunner Friedhof kamen fast 100 Trauergäste. Das Grab für den zum Protestantismus konvertierten Flüchtling hatte eine Familie als letzte Ruhestätte zur Verfügung gestellt.

Farshad Shiri sei im Landkreis zunächst voller Hoffnung und mit seiner laufenden Ausbildung im Glaserhandwerk bestens integriert gewesen. Doch dann sei die Angst vor der Abschiebung "seine ständige Begleiterin" geworden, sagte Pfarrerin Katrin Hussmann auf der Trauerfeier. "Wir sind sehr traurig und wütend", bekannte die Geistliche, die sich fragte: "Warum musste Farshad soviel Angst haben, nicht in Deutschland bleiben zu dürfen?" Sein Tod mache aber nicht nur traurig, sondern rüttele auch auf. Die Pfarrerin findet die große Anteilnahme und die solidarischen Gesten der Bevölkerung sehr bewegend. So etwas habe sie noch nicht erlebt.

Farshad Shiri war im Dorf sehr beliebt. Auf seinen Schultern hatte Lilli, die Tochter von Asylhelferin Anna Steglich, viel Spaß. (Foto: Privat)

Shiri galt als "herzensgut und hilfsbereit". Vor allem seine Patin Anna Steglich bestätigt dies. Er sei wie ein Familienmitglied gewesen, erzählt die Breitbrunnerin. Jeder habe ihn im Sportverein gekannt, er sei oft im Ammersee geschwommen, habe gern im Garten, in der Fahrrad-AG und bei Umzügen geholfen sowie Kindern das Schwimmen beigebracht. Er hat hier seinen deutschen Führerschein gemacht, sagt Steglich. Zudem habe Farshad Shiri mehrmals am Landkreislauf teilgenommen. Doch die drohende Abschiebung im Frühjahr sei für Shiri ein überraschender Tiefschlag gewesen, der ihn zunehmend belastet habe, erinnert sich seine Patin Steglich.

Florian Haas, Rechtsanwalt für Ausländerrecht in Starnberg, verhinderte zwar die Abschiebung mittels einer Ausbildungsduldung, die das Landratsamt Shiri bis September 2021 bewilligte. Trotzdem fühlte sich Shiri offenbar nicht sicher. "Er veränderte sich und wurde immer trauriger", sagt ein Freund und Mitbewohner. Längst wollte der 34-jährige aus der sehr engen Gemeinschaftsunterkunft ausziehen. Doch als abgelehnter und nur geduldeter Asylbewerber durfte er den Bestimmungen zufolge nicht ausziehen und sich eine Wohnung nehmen. "Das war ein Hauptproblem", klagt seine Betreuerin. Dabei hätte man eine für ihn finanzierbare Unterkunft gefunden. Shiri habe alles dafür getan, hier anzukommen, doch die Furcht vor Abschiebung, Gefängnis oder Todesstrafe im Iran als konvertierter Christ habe ihn zermürbt, glaubt auch die Grünen- Gemeinderätin und Asylhelferin Gertraud Köhl aus Herrsching, die den Flüchtling ebenso gut kannte.

Am 4. Dezember wurde der 34-Jährige auf dem Breitbrunner Friedhof beerdigt. (Foto: Privat)

Gelernt hat Shiri bei Glasermeister Andreas Oberrauch in Starnberg, als plötzlich die Ausreisepflicht drohte, obwohl er einen dreijährigen Ausbildungsvertrag vorweisen konnte. Shiri befand sich im zweiten Lehrjahr, als ihn die Hiobsbotschaft der "bestandskräftigen Ablehnung" erreichte. Das verstand auch Oberrauch nicht, der den Iraner gern später als Gesellen oder Mitarbeiter seiner Handwerksfirma beschäftigt hätte. Denn Shiri sei "intelligent, sehr motiviert und zuverlässig gewesen", betont der Lehrmeister.

Der Tod von Farshad Shiri sei sehr zu bedauern, teilt auch das Starnberger Landratsamt mit. Shiri hätte aber nach erfolgreicher Ausbildung mit einem gültigen National-Pass eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erlangen können, erläutert die Kreisbehörde. Doch der Iraner soll nicht mehr daran geglaubt haben.

© SZ vom 15.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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