Prozess:Ein Schrei, ein Schuss und 100 Euro Strafe

Lesezeit: 2 min

Mit der Schreckschusswaffe zum Gassigehen - ein Mann aus Gauting musste sich nun vor Gericht verantworten. (Foto: Oliver Killig/dpa)
  • Ein 48-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten, weil er mit einem Schreckschussrevolver geschossen hat, um einen offenbar aggressiven Hund zu vertreiben.
  • Der junge Dackel war auf die Freundin des Beschuldigten und deren Chihuahua zugerast.
  • Am Ende muss der Mann eine Geldbuße von 100 Euro bezahlen - statt der zunächst geforderten 200 Euro.

Von Michael Berzl

Ein Hund bellt, eine Frau schreit, dann fällt ein Schuss. Keine Verletzten. Der Hund hält die Schnauze und trollt sich, die Frau beruhigt sich, und auch zwei Gassigeher trennen sich nach einem kurzen verbalen Scharmützel wieder und betrachten die unerfreuliche Begegnung als erledigt. Damit könnte die Geschichte zu Ende sein. Doch jenes nachmittägliche Treffen am Ortsrand von Gauting hat nicht nur einen Bußgeldbescheid zur Folge, sondern tatsächlich auch noch ein gerichtliches Nachspiel in Starnberg. Das Ergebnis: Der 48-Jährige aus Gauting, der mit einem Schreckschussrevolver geschossen hat, um einen offenbar aggressiven Hund zu vertreiben, muss eine Geldbuße von 100 Euro bezahlen.

Der Vorfall liegt nun schon mehr als zwei Jahre zurück. Der 48-Jährige, der am Dienstag als Angeklagter nach Starnberg kam, war damals zusammen mit seiner Freundin und ihrem kleinen Chihuahua beim Gassigehen. Vorsichtshalber hatte er zu dem Spaziergang seinen Gasrevolver eingesteckt. Am Ortsrand in Richtung Buchendorf kam ihnen ein junger Mann mit seinem Dackel entgegen. Dieser Hund war erst ein paar Monate alt und offenbar etwas übermütig. Jedenfalls legte er sich zuerst in einer Art Lauerstellung auf den Boden und rannte dann laut bellend auf die beiden Spaziergänger mit dem Chihuahua zu. "Zähnefletschend und aggressiv", wie sich der Angeklagte erinnert.

Prozess
:Weil Hündin nach OP leiden musste, fordert Halterin Schmerzensgeld - für sich

Durch eine Operation sollte Hundedame Anni-Vienna von einer Hüft-Fehlstellung befreit werden, doch während der OP gab es Komplikationen.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Die Wirkung war jedenfalls beachtlich. "Ich bin in Schockstarre stehen geblieben und habe um Hilfe geschrien", schilderte seine 34-jährige Freundin als Zeugin. Sie habe Angst gehabt, dass der Dackel sie beißt. Wenn sich ihr Lebensgefährte richtig erinnert, befand sie sich nicht nur in einer Schockstarre, sondern war gewissermaßen auch noch gefesselt, denn ihr Hündchen war auf der Flucht vor seinem Artgenossen mehrmals im Kreis um sie herum gelaufen, so dass sich die Hundeleine um die Beine gewickelt hatte. Durch Schreck und Leine bewegungsunfähig, schrie sie regelrecht panisch.

Angesichts der großen Not seiner Freundin griff ihr Begleiter zum Revolver, zielte auf den gegnerischen Dackel, drückte ab und brachte so eine Platzpatrone zur Detonation. "Das war wahnsinnig laut", erzählte der Schütze, der selbst etwas erschrak. Das Problem sei mit dem Knall jedenfalls gelöst gewesen, denn der Dackel sei seinerseits erschrocken und davon gelaufen. Die Tierhalter tauschten noch ihre unterschiedlichen Ansichten über den Vorfall dahingehend aus, ob es einerseits nicht angebracht gewesen wäre, den Dackel zurückzurufen, und ob es andererseits normal sei, mit einem Revolver in der Tasche spazieren zu gehen. Zusammengefasst war aber für beide Seiten die Angelegenheit erledigt, wie sie auch vor Gericht beteuerten.

Nicht jedoch für die Polizei, die davon erfuhr und die Beteiligten befragte. Der Gebrauch der Schreckschusswaffe wurde schließlich per Bußgeldbescheid über 200 Euro als Ordnungswidrigkeit geahndet. Den Betrag halbierte nun Amtsrichter Ralf Jehle, erlegte dem Angeklagten aber die Verfahrenskosten auf. Eine Waffe im öffentlichen Raum einzusetzen, sei nur in absoluten Ausnahmesituationen erlaubt, nicht jedoch im vorliegenden Fall. Da seien auch "mildere Mittel" zur Verfügung gestanden, etwa den Hund mit dem Fuß zur Seite zu stupsen. Ob der 48-Jährige den sogenannten kleinen Waffenschein behalten darf, wird noch im Landratsamt geprüft.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: