Prozess:Handgreiflicher Streit im Stockdorfer Bürgerbüro

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Gautingerin wegen Körperverletzung angeklagt.

Von Christian Deussing, Gauting

Ein handgreiflicher Disput im Stockdorfer Bürgerbüro führte zu einer Strafanzeige gegen eine 51-jährige Gautingerin. Die Frau erhielt nach dem Vorfall, der sich im November vorigen Jahres abgespielt hat, wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 40 Euro, also 2400 Euro. Laut Anklage habe sie eine Mitarbeiterin in der Außenstelle des Gautinger Rathauses am linken Arm gepackt und ihr dabei Schmerzen zugefügt.

Doch die Bürgerin legte Einspruch ein und beteuerte am Dienstag vor dem Starnberger Amtsgericht, nicht an den Unterarm gegriffen zu haben. Es sei lediglich zu einem Streit gekommen, weil ihr kein Termin gewährt worden sei, erzählte die Angeklagte. "Ich war stinksauer, weil ich für meine Tochter seit einem halben Jahr dreimal versucht habe, den Termin für einen Personalausweis zu bekommen und ich aufs Internet verwiesen wurde." Darin habe sie sich durchgekämpft, aber nicht die Bestätigung angeklickt, sagte die Sozialpädagogin in der Verhandlung. Nachdem sie in dem Büro abgewiesen worden sei, habe sie sich auf einen Wartestuhl gesetzt. Dann sei die Mitarbeiterin hinter einer Glastrennwand "wie eine Furie" hervorgetreten und habe hysterisch gerufen: "Hilfe, die Frau will mich angreifen."

So etwas habe sie noch nie erlebt, sagte die Mitarbeiterin

Die Bürgerin habe keinen Termin vorweisen können, betonte Mitarbeiterin in der Verwaltung. "Dann ist die aufgebrachte Frau immer lauter geworden, auf mich zugesprungen und hat mich weggeschubst", berichtete die 57-jährige Kontrahentin im Prozess. Sie sei sehr erschrocken gewesen und habe so etwas noch nie erlebt. Auf Nachfrage von Richter Ralf Jehle, ob sie bei dem Vorfall verletzt worden sei, erklärte die Sachbearbeiterin allerdings: "Nein, ich hatte nur einen kleinen Abdruck von meiner Uhr auf dem Arm."

Für den Verteidiger war jetzt endgültig klar, dass dieser Fall nur mit einem Freispruch enden könne - zumal seine Mandantin körperlich behindert sei. Dagegen sprach der Richter von einer "gewissen Ausnahmesituation" und war von einem möglichen Freispruch nicht überzeugt. Er schlug jedoch der bisher unbescholtenen Angeklagten vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von wenigen hundert Euro einzustellen. Die Gautingerin nahm das Angebot an: Sie hat jetzt an das Institut für Jugendarbeit 200 Euro zu zahlen, danach wäre die Sache aus der Welt.

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