Urteil des Bundesgerichtshofs:Mittäter beim Starnberger Dreifachmord bleibt in Haft

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In diesem Haus tötete Maximilian B. drei Menschen. Samuel V. hatte seinen Freund gefahren. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwirft den Revisionsantrag des Mitangeklagten Samuel V. - dessen Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Von Andreas Salch, Starnberg

Knapp ein Jahr nach dem Ende des Prozesses um den Dreifachmord von Starnberg ist auch das Urteil gegen den Mitangeklagten Samuel V. rechtskräftig. Die Jugendkammer am Landgericht München II hatte V. nach 80 Verhandlungstagen am 6. März vergangenen Jahres unter anderem wegen Mordes in Mittäterschaft zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Gegen seinen Komplizen, den Hauptangeklagten Maximilian B., der in den Morgenstunden des 20. Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern in deren Starnberger Haus erschoss, hatte das Gericht 13 Jahre Haft verhängt. Während Maximilian B. das Urteil annahm, hatten die Verteidiger von Samuel V. Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Jedoch ohne Erfolg, wie die Pressestelle am Oberlandesgericht München am Dienstag mitteilte.

Nach Überzeugung der Richterinnen der 1. Jugendkammer am Landgericht München II hatte Samuel V. seinen Freund Maximilian B. in der Nacht auf den 11. Januar 2020 nicht nur mit seinem Auto zu dem Familienanwesen in Starnberg gefahren. Der inzwischen 22-Jährige habe auch gewusst, dass B. zumindest den Sohn töten werde, um an dessen Waffensammlung - unter der sich zahlreiche verbotene Kriegswaffen befanden - zu gelangen.

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Die Waffensammlung wollten Samuel V. und Maximilian B. laut dem Urteil im Darknet anbieten und dafür mehrere Hunderttausend Euro bekommen. Das Geld wollten sie in Kryptowährungen und Aktien anlegen. Maximilian B. hatte zunächst vor, nur seinen Freund zu erschießen. Da in jener Nacht aber auch dessen Eltern anwesend waren, mussten auch sie sterben.

Als Motiv für die Tat in Starnberg sowie für zwei Überfälle auf Supermärkte im Landkreis Fürstenfeldbruck nannte das Gericht die finanziellen Schwierigkeiten, in denen sich beide Angeklagte befanden, sowie den Wunsch, ein "cooles Gangsterleben" zu führen. Samuel V. hatte die Vorsitzende der 1. Jugendkammer, Richtern Regina Holstein, bei der Urteilsverkündung "Großmannssucht" attestiert. Nach seiner Festnahme hatte der 22-Jährige einem psychiatrischen Sachverständigen, der ihn fragte, wie er sich seine Zukunft vorstelle, geantwortet, sein Karriereziel sei "Mafiaboss".

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