Zwei 14-jährige Austauschschülerinnen aus Frankreich sind am Mittwochabend im Münchner Michaelibad Opfer von sexuellen Übergriffen geworden. Drei junge Männer berührten in einem Schwimmbecken die Mädchen an Brüsten und Oberschenkeln und versuchten offenbar auch, ihnen die Bikinihose herunterzuziehen. Die Mädchen wandten sich an den Bademeister, der rief die Polizei. Bei den Tätern handelt es sich laut Polizei um drei 23, 21 und 16 Jahre alte Asylbewerber aus Afghanistan.
Eine Zunahme von Sexualdelikten in Münchner Bädern gibt es dennoch nicht
Erst vor Kurzem hatte ein ähnlicher Vorfall, ebenfalls im Michaelibad, sogar den Stadtrat beschäftigt: Drei 15-jährige Flüchtlinge aus Syrien begrapschten Anfang Januar eine 14- und eine 17-Jährige. Einer von ihnen griff der Älteren in die Bikinihose. Die Bädermitarbeiter verständigten die Polizei und die drei erhielten eine Anzeige, gegen einen von ihnen wird wegen Vergewaltigung ermittelt. Die CSU-Stadtratsfraktion erkundigt sich nach dem Vorfall vom Januar in einer Anfrage, wie man solche Übergriffe künftig verhindern könne.
Persönlichkeitsrechte:Warum die Polizei nicht alles verrät
Soll die Polizei die Nationalität von Straftätern nennen? Nach der Silvesternacht von Köln wird die Forderung lauter. Aber die Zurückhaltung hat gute Gründe.
Die Münchner Polizei hat bisher keine Zunahme von Sexualdelikten oder Beleidigungen in Münchner Bädern festgestellt. Vergleicht man die Zahlen der vergangenen drei Jahre, haben sie sich kaum verändert. 2013 hat die Polizei in den Bädern in Stadt und Landkreis München insgesamt 19 Sexualdelikte registriert. 2014 waren es zwölf, und im vergangenen Jahr wieder etwa 19 (die genaue Statistik wird erst im Mai erstellt).
Auch die Zahl der Beleidigungen auf sexueller Grundlage lag 2015 mit 13 Fällen ebenso hoch wie im Vorjahr. In allen drei Jahren wurde jeweils etwa die Hälfte der Übergriffe von Ausländern begangen, die andere Hälfte von Deutschen.
Um Übergriffe zu verhindern, setzen die Münchner Bäder auch auf Prävention. Sie haben bereits vor drei Jahren Flyer und Plakate mit den 13 wichtigsten Baderegeln erstellt: dass man sich vorm Schwimmen abduscht und dass verbale und körperliche sexuelle Belästigung verboten sind. So wird in Regel 9 darauf hingewiesen: "Egal, welche Badekleidung eine Frau trägt, sie ist zu achten und zu respektieren". In der Zeichnung dazu sind drei Frauen zu sehen, eine im Bikini, eine im Badeanzug und eine im Ganzkörper-Burkini.