Prozess in München:Polizist erstreitet mehr Geld für seine Uniform

Lesezeit: 2 min

Die bayerischen Polizisten tragen seit Jahren nicht mehr grün, sondern blau. Über den Zuschuss für die Dienstkleidung gibt es Streit. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein Beamter in Teilzeit klagt gegen den Freistaat, weil ihm der jährliche Zuschuss für Dienstkleidung auf 60 Prozent reduziert wurde - obwohl er 96 Prozent arbeitet. Er sieht darin eine Diskriminierung, und der Verwaltungsgerichtshof gibt ihm Recht.

Von Susi Wimmer

Der 3. Senat am Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt mit drei Berufsrichtern - über die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von exakt 55,22 Euro. Aber eigentlich geht es um viel mehr: ums Prinzip, sagen alle Beteiligten. Und im Detail um die Frage, ob Teilzeitbeschäftigte bei der Polizei beim Zuschuss für ihre Dienstkleidung diskriminiert werden.

Rund 28 000 Polizistinnen und Polizisten in Bayern tragen im Einsatz längst nicht mehr Förstergrün und Beige, sondern ein schmuckes Dunkelblau an Hemd und Hose. Der Dienstherr hatte die neue Ausstattung spendiert, dafür aber den jährlichen Dienstkleidungszuschuss in Höhe von 270 Euro halbiert für die Dauer von dreieinhalb Jahren. So weit, so gut.

Auch Erster Polizeihauptkommissar Gerhard Kees trägt im Führungsstab des Polizeipräsidiums Oberbayern in Ingolstadt Uniform. Als er sich im Jahr 2019 entschloss, zehn sogenannte Familientage zu nehmen, reduzierte die Polizei für ein Jahr Gehalt und Arbeitszeit auf 96 Prozent - und den Dienstkleidungszuschuss auf 60 Prozent. Generell, sagt Kees, erhielten alle Teilzeitbeschäftigten bei der Polizei, egal ob sie 20 oder 90 Prozent arbeiten, den auf 60 Prozent begrenzten Zuschlag für etwaige Neuanschaffungen ihrer Berufskleidung. Es gebe nur zwei Varianten: bei Vollzeit 100 Prozent, bei Teilzeit nur 60.

Polizeihauptkommissar Gerhard Kees klagt gegen die Teilzeitregelung beim Zuschuss für Dienstkleidung. (Foto: Susi Wimmer)

"Das ist Unfug", sagt Kees. Und "weil es für einen jungen Kollegen schwierig ist zu klagen", warf der 60-Jährige als Kreisvorsitzender der GdP (Gewerkschaft der Polizei) in Ingolstadt seine Polizeimütze in den Ring. Und das recht erfolgreich: In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht obsiegte er, doch der Freistaat Bayern ging in die nächste Instanz und rief den Verwaltungsgerichtshof an.

Nun musste sich der Verwaltungsgerichtshof mit, zugegebenermaßen, "ollen Kamellen" beschäftigen. Denn die Polizeidienstkleidungsvorschrift stammt aus dem Jahr 1988, da wurde noch in D-Mark gerechnet. Früher wurde der Zuschuss mit dem Gehalt ausbezahlt, heute geht er auf ein gesondertes Konto und ist zweckgebunden.

"Wir dachten, die bisherige Regelung stelle keine Benachteiligung von Teilzeit-Beschäftigten dar", erklärte Oberlandesanwältin Beate Simmerlein für den Freistaat Bayern, "der Betrag wird ja nicht ausbezahlt, sondern geht auf ein Konto". Zudem hätten die Polizisten auch noch die Möglichkeit, bis zu 30 Euro jährlich für die Instandhaltung ihrer Uniform zu beantragen. "Da wird nicht zwischen Teilzeit und Vollzeit unterschieden."

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Gewerkschaftsjurist David Gerlach erklärte im Namen seines Mandanten, man sehe eine Schlechterstellung und ganz klar eine Diskriminierung von Teilzeitkräften. Zu der Causa sei generell eine "vollumfassende neue Regelung geplant", sagte Beate Simmerlein. Aber bislang gebe es nur "Vorüberlegungen".

"Pro rata temporis" hieß für den Vorsitzenden Richter Ludwig Wagner das Zauberwort: also zeitanteilig. Der Zuschuss sollte schlichtweg der Arbeitszeit angepasst werden. Er machte schon in der Verhandlung klar, dass bei einem Gehalt von 96 Prozent der Zuschuss von nur 60 Prozent "nicht zu halten" sei.

Und so fiel auch das Urteil des 3. Senats aus, er wies die Berufung des Freistaats Bayern zurück. "Teilzeitbeschäftigte müssen gleichgestellt werden", sagte der Vorsitzende. "Ein Polizist, der zu 20 Prozent beschäftigt ist, hat die fünffache Zeit abzuleisten, bis er auf den vollen Zuschuss kommt. Das ist nicht gutzuheißen." Gleichzeitig ließ er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

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