Tausende Münchnerinnen und Münchner unterstützen seit mehr als drei Monaten Menschen aus der Ukraine, die vor dem Angriffskrieg Russlands in die Stadt geflohen sind. Die meisten von ihnen haben eine vorübergehende Bleibe bei Verwandten, Bekannten oder auch zuvor Unbekannten gefunden. Doch aus der ersten Hilfe in der Not ist inzwischen Alltag geworden. Viele Kinder von geflüchteten Müttern besuchen nun Schulen oder sind in Kindertagesstätten untergekommen. Mit dem Alltag in der neuen Heimat beginnt aber oftmals die Bürokratie - und die ist sowohl für die Gastgeber als auch für die Geflüchteten nach wie vor schwer durchschaubar. Auch die Behörden, vor allem das Sozialreferat und das Kreisverwaltungsreferat (KVR), sind in den vergangenen Monaten personell an ihre Grenzen gestoßen.
Allein seit Mitte Mai haben sich nach Angaben des KVR weit mehr als 1000 Geflüchtete aus der Ukraine in München angemeldet. Seit Anfang März, als die ersten Menschen mit Zügen, Bussen oder Autos aus den Kriegsgebieten ankamen, wurde für 8500 Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die unter anderem für die Aufnahme einer Arbeit notwendig ist. Es sind vor allem Frauen und Kinder sowie Alte und Kranke, die flüchten, während die meisten Männer im wehrfähigen Alter im Land bleiben müssen.
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Nach wie vor können sich Geflüchtete aus der Ukraine in München anmelden - allerdings gilt das laut KVR-Sprecher Johannes Mayer nur noch für jene, die eine Wohnung oder ein Zimmer in der Stadt gefunden haben. Wer allerdings öffentliche Hilfen wie eine staatliche Unterbringung benötigt, wird laut Kreisverwaltungsreferat - ähnlich wie Asylbewerber - seit Anfang Mai "auf alle Bundesländer verteilt", denn Bayern habe seine Aufnahmequote bereits klar erfüllt.
Wer nicht reisen kann, krank ist oder einen Arbeitsplatz gefunden hat, darf bleiben
Ausnahmen gibt es lediglich, wenn die Betroffenen Verwandte ersten Grades in München haben. Auch wer nicht reisefähig ist oder eine zwingende medizinische Behandlung in der Stadt braucht, wird laut KVR nicht in andere Kommunen verlegt. Wer bereits einen Arbeitsplatz und sogar eine Wohnung mit eigenem Mietvertrag vorweisen kann oder eine langfristig gesicherte Unterbringung hat, muss ebenfalls nicht umziehen. Die Zuständigkeit für die Verteilung hat eigentlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), allerdings muss die Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat seit dem 1. Mai die Aufgabe übernehmen. Dies geschieht normalerweise im Ankunftszentrum.
Auch für ukrainische Geflüchtete, die in der Stadt bleiben können, wird es oft kompliziert: Sie müssen zunächst zum Kreisverwaltungsreferat und danach in ein Sozialbürgerhaus oder ins Jobcenter. Die Geflüchteten erhalten dann entweder im Jobcenter SGB-II-Leistungen, also eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, oder im Sozialbürgerhaus Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII).
Geflüchtete aus anderen Ländern, die nicht wie Menschen aus der Ukraine über Freizügigkeit verfügen und schon jahrelang in der Stadt leben, wundern sich dennoch häufig, wie relativ reibungslos die Integration der Menschen aus der Ukraine oftmals stattfindet. Für Asylbewerber, unter die Ukrainer in der Regel nicht fallen, liegt die Registrierung bei der Regierung von Oberbayern oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Menschen warten oft jahrelang auf eine Arbeitserlaubnis. Und viele von ihnen befürchten, dass sie wieder in ihre ehemaligen Heimatländer abgeschoben werden.