Im Prozess um den Abriss des denkmalgeschützten Uhrmacherhäusls hat das Landgericht München I am Freitag das Verfahren gegen Investor Andreas S. wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung gegen eine Geldauflage in Höhe von 100 000 Euro vorläufig eingestellt. Bereits zu Beginn des Berufungsverfahrens Anfang des Monats hatte der Vorsitzende Richter der 16. Strafkammer diesen Vorschlag gemacht.
Der Verteidiger von Andreas S., der das Uhrmacherhäusl 2016 für 650 000 Euro erwarb, hatte jedoch erklärt, dass sein Ziel ein Freispruch für seinen Mandanten sei. Die Geldauflage geht an die Stiftung Denkmalschutz und an die Staatskasse. Der mitangeklagte Bauunternehmer, der das Uhrmacherhäusl mit einem Bagger abriss, hat angekündigt, seine Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz zurückzunehmen.
Trotz der Verfahrenseinstellung ist Andreas S. laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach wie vor dazu verpflichtet, das Uhrmacherhäusl in seiner alten Form wieder aufzubauen.