Prozess um "Silvestermord":Lebenslänglich oder Freispruch - eine andere Strafe ist nicht möglich

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Der 70 Jahre alte Angeklagte steht vor Prozessbeginn am Landgericht München I im Gerichtssaal. (Foto: Niklas Treppner/dpa)

Vor 45 Jahren soll ein damals "junger Engländer" einen Münchner erschlagen haben. DNA-Spuren und ein Handabdruck belasten den Angeklagten heute schwer. Oder kommt tatsächlich ein ominöser Unbekannter als Täter in Betracht?

Von Susi Wimmer

Nahezu buddha-haft sitzt Joseph W. auf der Anklagebank: Die Arme vor dem Bauch, die Augen immer wieder geschlossen, lauscht er den leisen Worten der Dolmetscherin. Vor der 2. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I wird gerade plädiert. Der heute 70-jährige Engländer soll vor 45 Jahren in München aus Habgier den Rentner Josef B. getötet haben. Es geht um Freispruch oder lebenslange Haft - dazwischen gibt es nichts.

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