Prozess in München:Schlachthof und Stadt streiten über lange Wartezeiten für Tiere

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Warten aufs Schlachten: Die Standzeiten für Rinder im Schlachthof München sollen verkürzt werden. (Foto: Stephan Rumpf)

Eigentlich sollte zwischen der Anlieferung und dem Schlachten nicht mehr als eine halbe Stunde liegen, doch zum Teil vergingen mehr als 90 Minuten. Das Zwangsgeld für den Betreiber stieg zuletzt auf 3500 Euro.

Von Stephan Handel

Wenn der Mensch schon Tiere zum Zweck des Verzehrs tötet - dann soll das wenigstens so stressfrei wie möglich geschehen, so will es das Tierschutzgesetz. Dazu gehört auch, die Wartezeit im Schlachthof möglichst gering zu halten. Doch genau darüber gibt es jetzt Streit zwischen der Stadt und der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH. Am Mittwoch trafen sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht.

Seit 2017 stellt das städtische Veterinäramt immer wieder längere Wartezeiten und Staus beim Schlachten von Rindern fest. Eigentlich sollten hierbei 30 Minuten nicht überschritten werden. Zum Teil vergingen jedoch 90 Minuten und mehr zwischen der Anlieferung der Tiere und ihrer Tötung - weil zu viele Tiere zur gleichen Zeit ankamen oder auch ganz banal, weil zu wenig Schlachthaken vorhanden waren, an die die toten Tiere zur weiteren Verarbeitung gehängt werden. Die Stadt erließ einen Bescheid mit verschiedenen Anordnungen und verhängte ein Zwangsgeld. Weil die Verzögerungen aber nicht aufhörten, gab es weitere Bescheide, das Zwangsgeld stieg auf zuletzt 3500 Euro.

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Die Schlachthof GmbH verteidigte sich zum einen mit der Anschaffung von mehr Schlachthaken - zum anderen mit dem Hinweis darauf, dass die übermäßigen Wartezeiten nicht von ihm zu verantworten seien: Sie passierten etwa, wenn die Lieferanten zu früh oder zu spät einträfen oder wenn sie mehr Tiere als geplant brächten.

In der Verhandlung am Verwaltungsgericht stellte der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff zunächst fest, dass beide Seiten ja eigentlich das Gleiche wollten: Zügiges, verzögerungsfreies Schlachten - und dass der Streit ja eigentlich nur darum ging, wie das zu erreichen sei. Eine Vertreterin des Veterinäramts referierte, dass im Tagesdurchschnitt pro Stunde 50 Tiere geschlachtet werden können - und zwar unabhängig davon, wie schnell das Schlachtband sie nach der Schlachtung weitertransportiert: Durch technische Probleme oder andere Unwägbarkeiten liegt der Stundenschnitt am Ende immer um die 50.

Die Frage sei nun, ob und wie es organisiert werden könne, dass nicht mehr als diese 50 Tiere pro Stunde angeliefert werden. "Das ist eigentlich ein schlichtes Ergebnis", meint Richter Wolff; "Bestelle nicht mehr, als du schlachten kannst." Er schlug vor, eine Regelung zu finden, wie viele Tiere der Schlachthof zu Beginn des Schlachttags und in dessen weiterem Verlauf bestellen darf - und, wenn diese Regelung eingehalten wird, eventuell trotzdem auftretende Verzögerungen nicht mehr dem Schlachthof anzulasten. Angesichts der vorhandenen Kapazitäten von Wartestall, Buchten und Treibgängen schlug die Amtstierärztin vor, für die erste Stunde des Schlachttags 100 Tiere zuzulassen, danach 50 in jeder Stunde.

Der Anwalt des Schlachthofs telefonierte mit der Geschäftsführung, kam zurück und erklärte, man schlage eine Obergrenze von 60 vor, es gehe dabei auch um die Ladekapazitäten der liefernden Lastwagen. Auf 55 Tiere, wie darauf vom Veterinäramt vorgeschlagen, wollte er sich in der Verhandlung nicht einlassen. Aber immerhin: Stadt und Schlachthof werden über diese Vereinbarungen weiterverhandeln. Wenn es zu einer Einigung kommt, wird der Schlachthof seine Klagen gegen Bescheide und Zwangsgelder zurückziehen. Wenn nicht, wird das Verwaltungsgericht am 30. Juni ein Urteil veröffentlichen.

© SZ vom 17.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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