Gastronomie im Freien:Stadtterrassen dürfen bleiben

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Zwanglos draußen sitzen - das ist das Konzept, wie hier im Münchner Westend getestet. (Foto: Stephan Rumpf)

Wie die Schanigärten werden auch die Sitzgelegenheiten auf öffentlichen Plätzen zu Dauereinrichtungen. Aber die Stadt stellt Regeln auf.

Von Heiner Effern

Die Münchnerinnen und Münchner können sich künftig jedes Jahr Terrassen auf öffentlichem Grund und auf Parkplätzen einrichten. Der Stadtrat genehmigte am Mittwoch die sogenannten Stadtterrassen und Parklets dauerhaft. Diese dürfen allerdings nicht wild angelegt werden, sie sind vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) zu genehmigen. Damit wird sich nach der Corona-Krise das Stadtbild konstant verändern. Die Schanigärten, also die auf Parkplätzen errichteten Gastterrassen von Wirten, wurden schon 2021 dauerhaft genehmigt.

Was die Bürger freut, die sich bewirtete oder einfach erholsame Plätze im öffentlichen Raum suchen, das soll sich auch für die Stadt wieder finanziell rentieren. Denn mit dem Beschluss der neuen Satzung, die nun viel mehr Leben im öffentlichen Raum zulässt, werden auch wieder Nutzungsgebühren erhoben. Auf diese hatte die Stadt aus Rücksicht auf die prekäre Lage vieler Wirte und Läden während der Coronakrise verzichtet. Etwa 1,7 Millionen Euro pro Jahr kamen vor der Pandemie allein mit den Freischankflächen zusammen, eine halbe Million erhielt die Stadt von ambulanten Händlern und Läden, die ihre Waren draußen vor der Tür auf öffentlichem Grund auslegten.

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2020 und 2021 hat die Stadt damit auf mehr als vier Millionen Euro verzichtet. Mit der dauerhaften Genehmigung der Schanigärten und der nun teilweise weit über die Gebäudegrenzen hinausreichenden Schankflächen vor den Lokalen werden sich aber die Einnahmen deutlich erhöhen: Die Stadt rechnet mit einem Zuwachs von 1,4 Millionen Euro im Jahr. Genau weiß man es in der Verwaltung noch nicht, weil mancher Gastronom wegen der nun anfallenden Gebühr auf seine zusätzlichen Sitzplätze und Tische verzichten könnte.

Mit der dauerhaften Zulassung von Stadtterrassen auf öffentlichen Plätzen und Parklets (ähnliche Nutzung, nur auf maximal zwei Parkplätzen in zehn Meter Länge) soll es künftig auch mehr nichtkommerzielle Treffpunkte im öffentlichen Raum geben. Erlaubt werden sie von 1. April bis 31. Oktober. Die Stadt definiert einen Rahmen für die Ausstattung: Zugelassen ist zum Beispiel nur wetterfestes Mobilar, das Abspielen von Musik ist verboten. Der Antrag läuft über den örtlichen Bezirksausschuss und in der Folge über das Kreisverwaltungsreferat. Für jede Terrasse und jedes Parklet müssen Verantwortliche genannt werden, die sich um die Sauberkeit kümmern. Die Nutzung ist gratis, es fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr an.

Nur zwei Beschwerden: Die Parklets-Probe ist geglückt

Im Kreisverwaltungsausschuss gab es viel Lob für die Stadtterrassen, nur über die Ausgestaltung gab es unterschiedliche Meinungen. "Ich freue mich wahnsinnig. Ich werde schon von Initiativen gejagt, die wissen wollen, wann es endlich losgeht", sagte Stadträtin Lena Odell (SPD), die zu den großen Unterstützerinnen der Bürgerprojekte im öffentlichen Raum gehört.

Mit der neuen Nutzung und den Schanigärten schaffe die Koalition "ein neues Gesicht" für München, sagte Grünen-Stadträtin Gudrun Lux. Die CSU hätte sich gewünscht, dass die Stadt selbst aktiv wird. Es sei Aufgabe der Verwaltung, geeignete Orte zu suchen und mit dem Baureferat Stadtterrassen zu errichten, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Evelyne Menges. Das wies die SPD-Kollegin Odell zurück: "Es ist gerade der Witz daran, dass diese aus der Stadtgesellschaft heraus entstehen."

Im Probejahr 2021 wurden von Juli bis November 16 Parklets an acht Standorten bespielt. Die Reaktion der Anwohner und Besucher sei positiv gewesen, schreibt das KVR in der Beschlussvorlage. Der Versuch mit den Stadtterrassen umfasste sieben Orte in vier Stadtbezirken. Beschwerden habe es nur zwei gegeben. Mit dem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses können nun die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Stadt loslegen.

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