Prozess in München:Falsches Spiel mit Ribéry

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Franck Ribéry spielte 2019 noch beim FC Bayern (Symbolfoto). (Foto: Bongarts/Getty Images)

Drei Millionen Euro fordert der ehemalige Berater vom früheren Bayern-Profi vor Gericht - doch der Vertrag ist laut einem Schriftgutachter eine Fälschung.

Von Stephan Handel

Wahrscheinlich gibt es für einen Anwalt am Ende einer Beweisaufnahme nichts Angenehmeres, als auf die Frage der Richterin, ob er denn noch etwas wissen wolle, antworten zu können: "Keine weitereren Fragen. Das war eindeutig." Diese Worte wählte am Dienstag auch Gerhard Riedl, und als er später von Reportern befragt wurde, widmete er seine eigene Hochstimmung in die seines Mandanten um: "Ich gehe davon aus, dass Herr Ribéry mit dem heutigen Tag zufrieden ist."

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Es ging vor Gericht um einen Vertrag, den der französische Fußballer Franck Ribéry angeblich mit seinem ehemaligen Berater Bruno Heiderscheid geschlossen hatte: Aus diesem Vertrag verlangte Heiderscheid zehn Prozent der Ablösesumme beim Wechsel von Ribéry zum FC Bayern München im Jahr 2007 - alles in allem belief sich die Klage auf rund drei Millionen Euro. Das Problem dabei: Als zum ersten Mal verhandelte wurde, im Dezember 2017, bestritt Ribéry vehement, das Dokument unterschrieben zu haben. Da half also nichts anderes als ein Schriftgutachten - und Isabel Liesegang, die Vorsitzende Richterin, sagte damals schon, es stünden "enorme, strafrechtlich relevante Vorwürfe" im Raum.

Erwin Sadorf, der Sachverständige, hatte zwei Schriftstücke zu begutachten: Einen handgeschriebenen Text auf einem Zettel vom Notizblock eines Hotels und den gleichen Wortlaut noch einmal maschinengeschrieben. Dieses Blatt liegt allerdings nur in einer Kopie vor, was die Analyse schwieriger macht. Beide Dokumente sind mit den Unterschriften der beiden Kontrahenten versehen. Sadorf sagt, er gehe davon aus, dass Ribérys Unterschriften tatsächlich vom diesem selbst stammen, also echt sind. Aber: Bei der Untersuchung unter Infrarotlicht habe er festgestellt, dass sich neben der Signatur eine kleine 7 befindet - das war Riberys Rückennummer, er benutzte sie als Zusatz, wenn er Autogramme schrieb, nicht aber beim Unterzeichnen von Verträgen oder ähnlichen Dokumenten. Die Zahl ist mit bloßem Auge nicht zu sehen, weil Heiderscheid seine Unterschrift so darüber platziert hatte, dass sie diese verdeckte. Allerdings konnte des Experten geübtes Auge erkennen, dass diese Signatur nicht "spontan gesetzt" war, dass der Unterzeichner etwa über der 7 zwei Mal angesetzt hatte, um sie komplett zu überdecken.

Eine "Blankettfälschung" nannte Sardorf das Dokument: Eine echte Unterschrift wird mit einem Text versehen, den der Unterzeichner nicht kennt. "Ribéry sagt, das sei nicht seine Unterschrift, weil er sich nicht erinnern kann, diesen Text unterschrieben zu haben", so Sardorf. Belege dafür, dass zuerst die Unterschrift da war und dann erst der Vertragstext, gibt es zahlreiche. So verglich Sardorf die Signatur mit anderen, öffentlich zugänglichen. "Ribéry ist ein aufmerksamer Schreiber", sagte Sardorf. "Er achtet darauf, wie viel Platz er hat und schreibt je nachdem mal größer, mal kleiner."Auf dem angeblichen Vertrag jedoch nehmen die beiden Unterschriften fast drei Siebtel des gesamten Platzes ein. "Wenn der Text vorher da gewesen wäre, hätte er gesehen, dass wenig Platz ist und hätte mit großer Wahrscheinlichkeit kleiner geschrieben." Auf dem zweiten Dokument fand der Gutachter weniger Hinweise, glaubt aber, mit genügender Sicherheit sagen zu können, dass es sich um eine Kopier-Montage handelt, dass also die Unterschrift nachträglich eingefügt wurde.

Weil der Kläger nicht erschienen war, gab es ein Versäumnisurteil gegen ihn. Dagegen kann er Einspruch einlegen. Wird das Urteil aber rechtskräftig, wird sich sicherlich die Staatsanwaltschaft für den Fall interessieren.

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