Tödlicher Raserunfall:Mehr als fahrlässig, aber weniger als Mord

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In der Nacht zum Samstag hat in München ein Raser einen 14-jährigen Buben totgefahren, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Es gibt skrupellose Autofahrer. Aber ein Raser, der wie nun in München einen Jugendlichen tötet, ist deswegen nicht gleich ein Mörder. Eine harte Strafe verdient er gleichwohl.

Kommentar von Hans Holzhaider

Jeder hat das schon erlebt: Man steht an einer Kreuzung, der übliche Verkehr, Autos, Radler, Fußgänger, rote Ampel, grüne Ampel - und plötzlich röhrt da ein Auspuff, Reifen quietschen, und einer donnert los, dass man den Kopf gar nicht schnell genug drehen kann, um ihm hinterherzuschauen. Und man denkt sich: Scheißkerl. Aus dem Verkehr ziehen müsste man ihn, und ihn nie mehr ans Steuer lassen.

Und dann hört man die Nachricht: Da hat einer, nur weil er sich einer Verkehrskontrolle entziehen wollte, mit Tempo 120 ein paar rote Ampeln überfahren und ist dann in eine Gruppe Jugendlicher gerast, ein 14-Jähriger ist tot, und ein Mädchen schwer verletzt, und der ist nicht mal stehen geblieben. Man stellt sich vor, was das bedeutet für die Eltern des Buben, und es packt einen die blanke Wut, und man ist schnell bei der Hand mit seinem Urteil: Einsperren, so lang wie nur irgend möglich.

Jahrzehntelang war es herrschende Meinung in der deutschen Justiz: Wer im Straßenverkehr den Tod eines Menschen verursacht, wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, zu höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe. In Fällen wie dem, der sich vor drei Tagen in München zugetragen hat, sträubt sich alles gegen ein solches Urteil. Fahrlässig? Wenn einer mit 120 durch die Innenstadt rast? Nahezu unbegreiflich, wie sich eine solche Rechtsauffassung über so lange Zeit halten konnte.

Tödlicher Raserunfall
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Von Stephan Handel

Seit dem 27. Februar 2017 gibt es in der deutschen Rechtsprechung die Neigung zum anderen Extrem. An diesem Tag verurteilte das Landgericht Berlin zwei Männer wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Sie hatten auf dem Kurfürstendamm ein Autorennen ausgetragen und dabei einen Jeep gerammt, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle starb. Andere Gerichte folgten diesem Beispiel. Der Bundesgerichtshof hat nicht einheitlich entschieden. Das Berliner Urteil hat er zunächst verworfen, in einem Fall in Hamburg hat er das Mordurteil bestätigt.

Aber, so berechtigt und nachvollziehbar die Empörung über Autofahrer ist, die rücksichtslos das Leben anderer (und ihr eigenes) aufs Spiel setzen: Ist "Mörder" wirklich das richtige Wort für sie? Ein Mörder ist einer, der bewusst und vorsätzlich aus einem verwerflichen Motiv einen anderen Menschen tötet. Sicher, die Rechtsprechung kennt den "bedingten Vorsatz", die "billigende Inkaufnahme". "Billigen" bedeutet, wenn das Wort einen Sinn haben soll, "gutheißen". Dass ein Autofahrer, so skrupellos er mit seinem Gefährt auch umgehen mag, den Tod eines Menschen "gutheißen" würde - wer soll das mit der nötigen Sicherheit nachweisen?

Der Gesetzgeber hat ungewöhnlich schnell nach dem Berliner Mordurteil eine vernünftige Konsequenz aus den sich häufenden Todesfällen durch Raser gezogen. Der im Oktober 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügte Paragraf 315d eröffnet die Möglichkeit, Auto- oder Motorradfahrer, die durch "nicht angepasste Geschwindigkeit" den Tod oder die schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursachen, zu bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zu verurteilen. Die Vorschrift bietet zwar noch einige Ansatzpunkte für juristische Spitzfindigkeiten, aber sie weist doch einen rationalen Mittelweg zwischen der Verharmlosung als "Fahrlässigkeit" und der Brandmarkung des Täters als "Mörder".

© SZ vom 19.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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