Prozess in München:Autorin verlangt 35 000 Euro für eine Folge Pumuckl

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  • Vor dem Landgericht München I streiten sich der Bayerische Rundfunk und eine Drehbuchautorin um eine Pumuckl-Folge aus dem Jahr 1999.
  • Die Klägerin geht davon aus, dass der Sender kein Ausstrahlungsrecht mehr hatte und fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 35 790 Euro plus Zinsen - zu viel, findet der BR.
  • Ein angestrebter Vergleich vor dem Landgericht München I ist nun gescheitert. Das Urteil soll nun am 12. März bekannt gegeben werden.

Von Stephan Handel

Nach 52 Geschichten aus der Widenmayerstraße wurde es dem Pumuckl zu langweilig im Lehel - und er fuhr zur See. "Pumuckls Abenteuer" brachten nicht nur einen Schauplatzwechsel, auch Meister Eder war nicht mehr dabei, vielmehr wird der Kobold nun vom Matrosen Odessy betreut. 13 Folgen strahlte der Bayerische Rundfunk (BR) erstmals von August 1999 an aus - und danach immer wieder. Um die letzte Wiederholung im April des vergangenen Jahres gibt es nun Streit. Und deshalb war, hurra, hurra, der Kobold mit dem roten Haar am Donnerstag Thema einer Verhandlung am Landgericht.

Geklagt hat die Autorin Monika Bittl, die für fünf Folgen der Staffel das Drehbuch geschrieben hat: Sie möchte Geld für die erneuten Ausstrahlungen. In der Klage geht es zunächst nur um eine Folge, dafür verlangt Bittl rund 35 000 Euro. Das wäre nun eine außerordentlich hohe Vergütung - Bittl fordert aber kein Honorar, sondern Schadenersatz. Und das liegt an der einigermaßen komplizierten Vertragslage.

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Als die Autorin den Auftrag erhielt, vereinbarte sie mit dem BR eine Vergütung von 7000 Mark pro Folge, etwa 3500 Euro. Für jede Wiederholung sollten nach heutiger Währung rund 1500 Euro bezahlt werden. Dann aber gründete die ARD den Kinderkanal, kurz Kika. Für den entstand ein riesiger Bedarf an Filmmaterial - und deshalb schlossen BR und Bittl im Jahr 2000 eine neue Vereinbarung in Form eines sogenannten Buy-Outs: Für 70 000 Mark pauschal sollte der Sender nun das komplette Senderecht bekommen.

Richtig unübersichtlich wird die Angelegenheit, weil der BR gleichzeitig eine Vereinbarung mit Ellis Kaut hatte, der Pumuckl-Schöpferin. Diese Vereinbarung lief bis 2012, und solange sollte auch der Buy-Out mit Monika Bittl gelten. Dann aber einigten sich BR und Kaut - beziehungsweise ihre Pumuckl-Vermarktungsfirma - auf eine weitere Zusammenarbeit. Was nun?

Es gehe um Gebührengelder, sagt der BR - und lehnt ab

Matthias Zigann, der Vorsitzende Richter, machte gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass es um höhere Werte geht: "Wenn keine Rechtssicherheit erreicht wird, landen die Filme beim BR im Giftschrank, und die Kinder können sie nicht mehr sehen." Die juristische Lage stellt sich so dar: Wenn es im April 2019 keinen geltenden Vertrag zwischen Bittl und BR gegeben hat, dann wäre die Ausstrahlung der Folge rechtswidrig gewesen, was einen Schadenersatz begründen würde. Würde aber der erste Vertrag von 1995 immer noch gelten, dann, so Zigann, wäre die Ausstrahlung "rechtmäßig, aber nicht kostenlos". Der BR beruft sich auf einen Passus in der Buy-Out-Vereinbarung, nach der "sämtliche Wiederholungszahlungen obsolet" seien. Bittl hingegen meint, dieser Vertrag habe nur bis 2012 gegolten.

Zur Güte schlug der Richter vor, man möge doch für zukünftige Fälle bei dem vereinbarten Wiederholungshonorar bleiben, plus eine "Summe X", weil die Folgen durch die Vielzahl von Wiederholungen langsam in den Bereich eines Bestsellers kämen, und da sieht das Urheberrecht die Möglichkeit einer zusätzlichen Vergütung vor - 30 000 Euro hielt das Gericht für "wirtschaftlich sinnvoll". Darauf wollten sich aber die Vertreter des BR nicht einlassen - es seien ja schließlich Gebührengelder, die sie nicht einfach so freihändig ausgeben könnten, außerdem seien neben der Drehbuchautorin eine Vielzahl anderer Urheber beteiligt, die dann ebenfalls Nachzahlungen verlangen könnten. Nun will das Gericht am 12. März eine Entscheidung verkünden.

© SZ vom 31.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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