Prozess:Wer ist schuld am Sturz von der Bierbank?

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Der Kläger verletzte sich beim Sturz so sehr, dass er für drei Wochen in ambulante ärztliche Behandlung musste. (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Ein Besucher verklagt den Betreiber eines Biergartens, weil die Sitzgelegenheit nicht sicher gestanden sei. Vor dem Amtsgericht folgt die Ernüchterung.

Von Andreas Salch

Mit der letztjährigen Biergartensaison wird ein Münchner sicherlich keine so guten Erinnerungen verbinden - denn sie war für ihn äußerst schmerzhaft. Der Mann fiel von einer Bierbank und verletzte sich dabei so sehr, dass er sich für drei Wochen in ambulante ärztliche Behandlung begeben musste. Da er überzeugt war, dass der Betreiber des Biergartens Mitschuld an dem Sturz habe, verklagte er ihn in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht München. Aber der Reihe nach.

Im Sommer 2021 besuchte der Kläger zusammen mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter einen Biergarten im Stadtteil Sendling. Die Tochter hatte zunächst neben ihrem Vater Platz genommen. Als sie jedoch aufstand, kippte die Bierbank plötzlich nach hinten um. Ihr Vater prallte gegen einen Baum und erlitt dadurch Prellungen und Abschürfungen am Ober- und Unterarm. Zudem prellte er sich den Ellbogen. Der Münchner erhob daraufhin Klage gegen den Betreiber des Biergartens.

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In der Verhandlung vor dem Amtsgericht behauptete er, dass der Biergartenwirt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe - oder anderes ausgedrückt: Der Biergartenbetreiber habe eine Gefahrenquelle geschaffen (eine wackelige Bierbank) und keine Vorkehrungen dafür getroffen, dass sie nicht umkippen kann. Die Bierbank, auf der der Kläger saß, stand fast vollständig auf einem Dielenboden. Die hintere Seite der Bank soll im vorliegenden Fall jedoch etwa fünf Zentimeter über den Dielenboden hinausgeragt haben. Deshalb sei die Bank auch umgekippt, als seine Tochter aufgestanden sei, argumentierte der Kläger.

Der Gast fordert mindestens 500 Euro Schmerzensgeld

Vom Betreiber des Biergartens forderte er nicht nur die Erstattung seiner Arztkosten in Höhe von etwas mehr als 1000 Euro, sondern auch ein Schmerzensgeld von "mindestens 500 Euro". Angemessen seien eigentlich 800 Euro, fand der verunglückte Biergartenbesucher. Immerhin habe er vier Wochen starke Schmerzen gehabt.

Der Wirt jedoch sah sich nicht in der Verantwortung. Die Bierbänke würden ordnungsgemäß aufgestellt und ihre Standsicherheit werde von seinem Personal immer wieder kontrolliert, sagte er. Allerdings könne man nicht ausschließen, dass die Bierbänke von anderen Gästen verstellt werden. Ihre Sitzgelegenheiten müssten Biergartenbesucher "selbst ausreichend in Augenschein nehmen und im Zweifel ordnungsgemäß platzieren".

Die zuständige Richterin gab dem Wirt recht. Der Kläger, so heißt es im Urteil, hätte nachweisen müssen, dass sein Sturz von der Bierbank und die Blessuren, die er dadurch erlitten habe, auf eine "Verkehrssicherungspflichtverletzung" des Beklagten zurückzuführen seien. Dieser Nachweis sei dem Kläger aber nicht gelungen, urteilte die Richterin.

Ob die Bierbank vor dem Sturz des Klägers tatsächlich so dastand, wie von diesem behauptet - teilweise auf einem Dielenboden, wobei die hintere Seite etwas darüber hinausragte - dazu habe sich das Gericht "nicht die erforderliche Überzeugung bilden können". Denn die in der Verhandlung vernommen Zeugen hätten keine Angaben dazu machen können, wie die Bank zum Zeitpunkt des Unfall dastand. Das Urteil des Amtsgerichts München (Az. 159 C 18386/21) ist rechtskräftig.

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