Prozess:"Es täte mir in der Seele weh, wenn ich Sie schuldig sprechen müsste"

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Ein Mann zeigt den Hitlergruß, um Rechtsextreme zu ärgern - und landet selbst vor Gericht. Der Richter sieht zwar eine Strafbarkeit, äußert aber auch Sympathien gegenüber dem Angeklagten.

Von Stephan Handel

Ahmed M., 59 Jahre alt, gebürtiger Nordafrikaner, deutscher Staatsangehöriger, seit 38 Jahren in München lebend, ging am 27. Februar über den Stachus und wunderte sich. Ein Stand war aufgebaut, an dem einschlägige Gestalten ihren Unmut darüber kundtaten, dass München, so sehen sie es, zu links, zu bunt, zu tolerant ist. Als dann aus dem Stand der rechtsextremen "Bürgerinitiative Ausländerstopp" der Ruf des Muezzin herüberschallte - offensichtlich als Hinweis auf eine bedrohliche Zukunft gedacht, da ging Ahmed M. hin.

"Normalerweise meide ich solche Begegnungen", sagt Ahmed M. am Donnerstag vor dem Amtsgericht. "Ich suche nicht die Konfrontation." Sein Gegenüber schon: Sie provozierten ihn mit abfälligen Gesten und der Aufforderung, er solle doch "nach Hause gehen", womit sie aber gewiss nicht seine Wohnung im Münchner Osten meinten. Sondern das Land in Afrika, das er vor bald 40 Jahren verlassen hat. Ahmed M. ließ sich provozieren: Zuerst sagte er "Hitler ist tot". Dann sagte er "Heil Hitler" und streckte den rechten Arm aus.

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Das aber ist nun in Deutschland als "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" strafbar. Und weil Heinz Meyer, der Münchner Pegida-Anführer, nichts besseres zu tun hatte, als zwei Polizisten zu sagen, was Ahmed M. da gerade gemacht hatte, weil die taten, was sie mussten, nämlich eine Anzeige schreiben - sehr höflich und professionell waren sie ihm gegenüber, sagt Ahmed M. -, und weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einfach einstellen wollte, erhielt er einen Strafbefehl: 2500 Euro sollte er bezahlen, vorbestraft wäre er gewesen, zum ersten Mal in seinem Leben. Das wollte Ahmed M. nicht, er legte Einspruch ein, so wurde also verhandelt am Amtsgericht.

Sein Verteidiger Korbinian Grubwinkler hatte sich gut vorbereitet und verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz: Da hatte ein Mann den Hitlergruß gegenüber Polizisten gezeigt und war straffrei ausgegangen, weil das Gericht meinte, es sei zweifelsfrei, dass er sich von Nazis distanzieren wolle. Das aber war mit dem Münchner Amtsrichter nicht zu machen - er meinte, dass er sehr wohl zu einer Strafbarkeit kommen würde. Allerdings sagte der Richter auch: "Es täte mir in der Seele weh, wenn ich Sie schuldig sprechen und bestrafen müsste."

Dann geschah etwas, das in bayerischen Gerichtssälen nicht sehr häufig geschieht: Der Staatsanwalt selbst erklärte, er könne sich eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld vorstellen, gegen Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro - das hätte für Ahmed M. den Vorteil, dass er weiter mit einem blitzblanken, also nicht vorhandenem Vorstrafenregister durchs Leben gehen könnte. Und während der Angeklagte sich von seinem Anwalt vor der Tür die Vor- und Nachteile der Lösung erläutern ließ, einigten sich im Gerichtssaal Richter und Staatsanwalt, dass 350 Euro doch eigentlich auch genügen würden.

Anwalt Grubwinkler startete noch einen Versuch, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen - da wollte der Staatsanwalt aber nicht mitmachen, also blieb's bei den 350 Euro. Und dann sagte der Richter noch, er kenne Meyer und dessen Kumpane, er schäme sich dafür, was die in München veranstalten: "Das ist durch und durch unanständig."

© SZ vom 24.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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