Urteil nach Faustschlag:Tödlicher Streit vor der Bar

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Ein 32-jähriger Münchner wird niedergeschlagen und stirbt wenige Tage später an seinen Verletzungen. Für die Tat verurteilte ein Schwurgericht den 23 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft.

Von Andreas Salch

Es ging alles blitzschnell: Ein Tritt gegen die Brust und ein heftiger Schlag mit der Faust ins Gesicht. Drazen B. war stark alkoholisiert und hatte der Attacke von Ante D. vor einer Bar in der Boschetsrieder Straße in den frühen Morgenstunden des 17. Juli vergangenen Jahres nichts entgegenzusetzen. Der 32-Jährige fiel nach hinten um und schlug mit dem Hinterkopf auf den Asphalt auf. Während er auf dem Boden lag und aus Kopf und Nase blutete, klatschte Ante D. sich mit seinen Freunden, mit denen er die Bar besucht hatte, ab. Anschließend stiegen die jungen Männer in ein Auto und fuhren einfach davon. Drazen B. erlitt unter anderem ein schweres Schädelhirntrauma und fiel ins Koma, aus dem er nicht mehr erwachte. Wenige Tage später starb er auf einer Intensivstation im Klinikum Großhadern.

Für die Tat verurteilte ein Schwurgericht den 23-jährigen Ante D. an diesem Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

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Der tödlichen Attacke von Ante D. war ein Streit mit dem späteren Opfer vorausgegangen. Als Ante D. die Bar in der Boschetsrieder Straße an jenem 17. Juli 2021 gegen 0.30 Uhr verließ, machte er gegenüber Drazen B. und dessen Begleitern eine Bemerkung, die der 32-Jährige offenbar völlig falsch aufgenommen hat. Erst kam es zu einer Schubserei, dann zu einer Schlägerei. Auch Ante D.s Freunde attackierten B., der bei der Auseinandersetzung eine Nasenbeinfraktur erlitt. Als Drazen B. bemerkte, dass er aus der Nase blutete, soll er in Richtung von Ante D. geschrien haben: "Wer ist der Arsch, der mir das beigebracht hat?" Wutentbrannt soll B. einen Kampf "eins zu eins" mit Ante D. gefordert haben.

"Ich war voller Adrenalin", hatte der 23-jährige Angeklagte zum Prozessauftakt Anfang Mai gesagt. Er habe versucht schneller zu sein als sein Kontrahent. Deshalb habe er diesem einen Tritt und gleich darauf einen Faustschlag versetzt. Mit der Aufforderung zu einem Kampf "eins zu eins" habe das Opfer allem Anschein nach signalisiert, dass es mit einer "beidseitigen Schlägerei" einverstanden sei, sagte Richter Norbert Riedmann bei der Urteilsbegründung. Aufgrund dieser "Einwilligung in die Körperverletzung" wertete das Gericht die Tat nurmehr als fahrlässige Tötung und nicht als Körperverletzung mit Todesfolge.

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