Urteil:Ehemaliger Polizist muss nach Corona-Demo Geldstrafe zahlen

Urteil: Markenzeichen Cowboyhut: Ex-Polizist Karl Hilz auf einer Querdenker-Demo im Januar.

Markenzeichen Cowboyhut: Ex-Polizist Karl Hilz auf einer Querdenker-Demo im Januar.

(Foto: Günther Reger)

Er hatte bei einer Versammlung im November vergangenen Jahres auf dem St.-Pauls-Platz keine Maske getragen und ein Taschenmesser mitgeführt.

Von Susi Wimmer

Karl Hilz, Organisator etlicher Anti-Corona-Demonstrationen, ist am Montag vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt worden. Der pensionierte Polizist, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, hatte bei einer Versammlung im November 2020 auf dem St.-Pauls-Platz keine Maske getragen und ein Taschenmesser mitgeführt. "Ihm hätte bewusst sein müssen, dass die Teilnahme an einer Versammlung mit einer solchen Bewaffnung verboten ist", zitiert Pressesprecher Klaus-Peter Jüngst aus der protokollierten Aussage eines polizeilichen Zeugen. Mit dem Urteil gilt Hilz als vorbestraft.

Peter Pytlik, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das Urteil. Hilz hatte in der Vergangenheit mehrmals Polizisten aufgefordert, ihre Masken abzusetzen oder den Dienst zu quittieren, zuletzt bei Demonstrationen am Osterwochenende. Er forderte, alle Impfstoffe gegen Covid-19 müssten vernichtet und Ministerpräsident Markus Söder vor das Kriegsverbrechertribunal gebracht werden.

"In notorischer Unbelehrbarkeit und fern jeglicher wissenschaftlich erwiesener Fakten aber in aller Öffentlichkeit zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten aufzurufen, geht vor allem für einen ehemaligen Polizeibeamten gar nicht", sagt Pytlik. Jeder Beamte müsse wissen, dass neben rechtlichen auch disziplinarische Maßnahmen wie die Aberkennung der Pension folgen können.

"Wir verfolgen das Protestgeschehen gegen die Corona-Maßnahmen seit Längerem", sagt René Rieger, Pressesprecher am Landesamt für Verfassungsschutz. Daher sei Hilz bekannt und seit Mitte März im Sammelbeobachtungsobjekt "sicherheitsgefährdende, demokratiefeindliche Bestrebungen" gelistet. Hilz gelte als "sehr aktiv". Das aktuelle Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

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