Polizeiskandal in München:Ein Verrat, der beinahe ohne Folgen blieb

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Das Präsidium hat seine Zentrale in einem ehemaligen Kloster in der Innenstadt. (Foto: Stephan Rumpf)

Der Landespolizeipräsident muss im Landtag Fragen zum Skandal um den ehemaligen Leiter der Wiesnwache beantworten. Bei der Anhörung wird bekannt, dass das Strafverfahren gegen den Beamten fast eingestellt worden wäre.

Von Julian Hans

Richtig begeistert war man im bayerischen Innenministerium wohl nicht von der Entscheidung des damaligen Münchner Polizeipräsidenten Hubertus Andrä, auf ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Wiesnwache zu verzichten und den Beamten zu befördern, obwohl ein Strafverfahren gegen diesen lief. So war es zumindest aus den Schilderungen herauszuhören, die Bayerns Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer am Dienstag vor dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Landtag abgab.

"Ich gebe zu, dass ich selbst von der Höhe des Strafbefehls überrascht worden bin", erklärte Schmidbauer. Das Amtsgericht hatte den Polizisten im August zu 80 Tagessätzen verurteilt, weil er bei der Wiesn 2018 einen Wirt vor einer Razzia in seinem Festzelt gewarnt hatte. Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Grenze von 90 Tagessätzen, ab denen der Verurteilte als vorbestraft gelten würde.

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Kommentar von Julian Hans

Als Andrä dem Ministerium auch nach dem Urteil mitteilte, weiter auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Mitarbeiter zu verzichten, informierte Schmidbauer Innenminister Joachim Herrmann. Dieser habe dann im Oktober entschieden, den Vorgang durch Andräs Nachfolger Hampel neu bewerten zu lassen.

Hampel leitete dann am 20.11. doch ein Disziplinarverfahren ein und versetzte den Beamten ins Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, wo er den Aufbau der Impfzentren in Bayern koordinieren soll. Ob diese Entscheidung genau so getroffen worden wäre, wäre der Fall nicht durch eine Anfrage der Grünen Fraktionschefin Katharina Schulze öffentlich geworden? Vor dem Ausschuss erklärte Hampel am Dienstag, er habe auch "zur Ansehenswahrung des Polizeipräsidiums München" so entschieden und den Kollegen "aus Fürsorgegründen" versetzt.

Laut Schmidbauer hatte der Leiter der Wiesnwache am 4. September 2018 bei einer Einsatzbesprechung im Polizeipräsidium zur Vorbereitung der Durchsuchungsaktion von Polizei und Steuerfahndung vorgeschlagen, den Wirt des "Winzerer Fähndl" vorab über die Aktion zu informieren, die sich gegen den Chef einer Reinigungsfirma in dessen Festzelt richtete. Diesen Vorschlag hätten sowohl die anwesenden Steuerfahnder als auch die Kollegen von der Kriminalpolizei "unter Hinweis auf mögliche persönliche Beziehungen zwischen dem Wiesnwirt und dem Chef der Reinigungsfirma" abgelehnt, berichtete Schmidbauer. Trotzdem warnte der Leiter der Wiesnwache den Wirt am 30.9.2018 vor der Razzia am nächsten Abend.

Anlässe, gegen den Beamten vorzugehen gab es mehrere - Andrä entschied sich jedes Mal dagegen

Am Dienstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Polizisten im April 2019 zunächst eingestellt hatte. Zwei Monate später wurde es jedoch auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Fragen der Grünen Katharina Schulze, welche Gespräche es zuvor zwischen dem Innenministerium, dem Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft gegeben habe, wies der CSU-Abgeordnete Alfred Grob mit dem Hinweis zurück, eine Einflussnahme auf die Justiz sei undenkbar.

Landespolizeipräsident Schmidbauer räumte gleichwohl ein, dass er sich auf seinem früheren Posten als Vorgänger Andräs an der Spitze des Münchner Polizeipräsidiums regelmäßig mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft München I über laufende Verfahren ausgetauscht habe. Ob Andrä mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft über diesen Fall gesprochen habe, könne er aber nicht beantworten. Das Innenministeriums habe aber keinen Einfluss auf das Verfahren genommen.

Jenseits der strafrechtlichen Bewertung des Geheimnisverrats durch die Justiz hätte der damalige Polizeipräsident Andrä mehrfach einen Anlass gehabt, das Verhalten seines Beamten disziplinarrechtlich zu ahnden, entschied sich aber jedes Mal dagegen. Am 27. Oktober 2018, also vier Wochen nach der Durchsuchung, wurde Andrä darüber informiert, dass das Bayerische Landeskriminalamt Ermittlungen gegen den Wiesenwachenleiter aufgenommen hat. Dennoch verzichtete er auf die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Als "leistungsstark, hoch motiviert und belastbar" wurde der Beamte beurteilt

Am 11. April 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Am 11. Juni 2019 erhielt der Polizeipräsident die Nachricht, dass das Verfahren auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen wurde. Noch am selben Tag stellte Andrä dem Polizeioberrat in einer periodischen Beurteilung für den Zeitraum zwischen Juli 2016 und Juni 2019 eine überdurchschnittlich gute Bewertung aus. "Er erhielt eine Beurteilung, deren Gesamtprädikat einen Punkt besser war als die vorherige, da er aus Sicht des Beurteilers leistungsstark, hoch motiviert und belastbar ist", erklärte Landespolizeipräsident Schmidbauer.

Auch nach der Wiederaufnahme des Strafverfahrens habe Andrä die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft und erneut verworfen, hieß es. Dem Ministerium gegenüber begründete er diese Entscheidung damals damit, dass der Beamte sein Fehlverhalten selbst gegenüber der Staatsanwaltschaft offenbart habe, dass er den Wirt nur allgemein informiert, aber keine konkreten Einzelheiten der Razzia mitgeteilt habe und dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt hatte.

Als das Innenministerium am 18. Februar dieses Jahres routinemäßig im Polizeipräsidium anfragte, ob etwas gegen eine Beförderung des ehemaligen Leiters der Wiesnwache spreche, habe Andrä das verneint, so dass der Beamte trotzt eines laufenden Strafverfahrens gegen ihn mit Wirkung zum 1. April 2020 zum Polizeidirektor befördert wurde. Die Unterschrift dazu kam vom Landespolizeipräsidenten Wilhelm Schmidbauer.

© SZ vom 02.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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