Prozess in München:Ex-Freundin mit Messer attackiert: Lebenslange Haft für 41-Jährigen

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Es war bereits der zweite Prozess um die von H. begangene Messerattacke vor dem Landgericht München I. (Foto: Matthias Balk/picture alliance/dpa)

Alban H. akzeptierte nicht, dass seine Partnerin die Beziehung zu ihm beendet hatte, und stach sie auf offener Straße nieder. Nun wurde er wegen versuchten Mordes verurteilt.

Von Andreas Salch

Selbst Alban H.s Mutter hatte dessen neue Lebensgefährtin vor ihrem Sohn gewarnt. "Er ist nicht gut", sagte sie. Aber das, so Galina M. ( Name geändert), habe sie nicht glauben wollen. Im Sommer 2019 hatte sie H. in einem Park kennengelernt, nahm ihn bei sich auf und ging eine Beziehung mit ihm ein. In deren Verlauf kam es immer wieder zu Streitigkeiten. Alban H. schlug, beleidigte und bedrohte Galina M. mit dem Tod.

Trotz allem hielt sie zu ihm. Erst im Mai 2020 beendete sie die Beziehung endgültig. Alban H. jedoch war nicht bereit, dies zu akzeptieren. Vielmehr geriet er darüber in Rage und stellte der 43-Jährigen weiter nach. Ein polizeiliches und ein familiengerichtliches Kontaktverbot ignorierte er. Am 14. März 2021 stach er in der Bunzlauer Straße in Moosach 15 Mal mit einem Messer auf Galina M. ein. Sie überlebte knapp.

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Für die Tat verurteilte die 1. Strafkammer am Landgericht München I Alban H. nun wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Es war bereits der zweite Prozess um die von H. begangene Messerattacke. Ein anderes Schwurgericht am Landgericht München I hatte ihn im Februar vergangenen Jahres noch zu 14 Jahren Haft verurteilt. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft. Sie legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin angeordnet, die Höhe der verhängten Strafe zu überprüfen und H.s Motiv für den Messerangriff auf Galina M. zu klären.

Richterin Elisabeth Ehrl fand dazu in ihrer Urteilsbegründung am Donnerstag deutliche Worte. Alban H., den die Vorsitzende als "querulatorisch, narzisstisch und bauernschlau" beschrieb, habe den Entschluss gefasst, seine Partnerin abzustrafen und zu töten. Der 41-Jährige sei wütend und verärgert darüber gewesen, dass Galina M. die Beziehung mit ihm nicht habe wieder aufnehmen wollen. Dies habe seinem "Selbstverständnis" widersprochen. H.s "prägendes Handlungsmotiv" für die Messerattacke sei dessen "absoluter Besitzanspruch" gegenüber der 43-Jährigen gewesen. Der Angeklagte habe somit auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt, stellte die Vorsitzende fest.

An Alban H. gewandt sagte Richterin Ehrl am Ende der Verhandlung, dass das Verfahren auch hätte ganz anders laufen können, etwa dann, wenn er sich bei seinem Opfer entschuldigt und Reue gezeigt hätte. Darüber, sagte Ehrl zu Alban H., könne er in den nächsten Jahren nachdenken. Der 41-Jährige behauptet nach wie vor, Galina M. sei von anderen "eingeredet" worden, dass er sie mit einem Messer angegriffen habe.

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