Landgericht München:15 Stiche in Hals und Oberkörper: Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

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Der 41-Jährige attackierte die Frau auf offener Straße mit einem Messer (Symbolfoto). (Foto: Rolf Poss/imago images)

Aus verschmähter Liebe soll ein 41-Jähriger seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer auf offener Straße attackiert haben. Ein erstes Urteil ging der Staatsanwaltschaft nicht weit genug.

Von Andreas Salch

Alban H. versetzte seiner ehemaligen Lebensgefährtin Mitte März 2021 in Moosach auf offener Straße 15 Stiche mit einem Messer in den Hals und den Oberkörper. Das Leben von Galina M. ( Name geändert) hing nur noch an einem seidenen Faden. Doch sie überlebte, weil zwei Männer sie in einem Pkw schnell genug in das Krankenhaus Dritter Orden brachten. Das Landgericht München I verurteilte Alban H. im Februar vergangenen Jahres für die Messerattacke zu 14 Jahren Haft. Für das Gericht stand fest: Es war ein aus Heimtücke begangener versuchter Mord.

Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision ein. Sie verlangte die Verhängung einer höheren Haftstrafe gegen Alban H. Mit Erfolg. Seit vergangener Woche muss sich der 41-Jährige erneut vor dem Landgericht München I vor einem anderen Schwurgericht verantworten. Staatsanwalt Daniel Meindl forderte am Mittwoch in seinem Plädoyer, wie zu erwarten war, die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe gegen Alban H.

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Der Angeklagte, so Meindl, habe seine ehemalige Lebensgefährtin aus "Wut, Verärgerung und Enttäuschung darüber, dass sie seine Liebe nicht mehr erwidert", niedergestochen. Obwohl Galina M. die Beziehung bereits beendet hatte, habe dieser sich damit nicht abfinden wollen, sagte der Anklagevertreter. Alban H. habe nicht nur einen versuchten Mord aus Heimtücke begangen. Er habe sich zudem von besonders verachtenswerten, also niedrigen Beweggründen leiten lassen. Dieses weitere Mordmerkmal hatte das Erstgericht in seinem Urteil nicht aufgeführt und dies damit begründet, dass Alban H. geschwiegen habe und somit kein Motiv für die Tat zu erkennen sei.

H.s Verteidiger, Rechtsanwältin Christina Keil und ihr Kollege Jürgen Hadinger, indes beantragten eine Haftstrafe von 14 Jahren. Er halte es für "abwegig", so Hadinger in seinem Plädoyer, davon auszugehen, sein Mandant habe aus "verschmähter Liebe" zugestochen habe. Dagegen spreche dessen Verhalten gegenüber Galina M. vor der Messerattacke.

Die Mutter einer Tochter leidet bis heute unter den Folgen der Tat. Sie hat Taubheitsgefühle am Hals und im Gesicht und ist motorisch eingeschränkt. Sie muss täglich Schmerzmittel nehmen, leidet an Depressionen und kann nach wie vor nicht arbeiten. Ein Urteil in dem Prozess wird für diesen Donnerstag erwartet.

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