Fremdenfeindliche Postings:52-Jähriger klagt gegen Facebook wegen Konto-Sperrung

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Weil Facebook sein Konto vorübergehend gesperrt hat, klagt ein 52-Jähriger gegen den Konzern.

(Foto: imago)
  • Ein 52-Jähriger klagt gegen Facebook, weil die Plattform sein Nutzerprofil wegen diverser Äußerungen für 30 Tage gesperrt hat.
  • Er schrieb unter anderem, dass Flüchtlinge neben Handys und Turnschuhen auch über "frischgewetzte Messer" verfügten - "das geht zu weit", findet die Richterin.

Von Stephan Handel

Im Sitzungssaal 6 des Münchner Justizpalastes sitzt am Dienstagmittag ein Mann am Klägertisch und beschwert sich darüber, was er - angeblich - alles nicht mehr sagen darf: Dass es doch vorteilhaft sei, wenn eine Drohne an der syrischen Grenze einen IS-Kämpfer tötet, denn sonst würde er eh nur nach Deutschland kommen. Dass alle Flüchtlinge hierzulande neben Handys und Turnschuhen auch über "frischgewetzte Messer" verfügten, wie die Richterin einen seiner Beiträge auf Facebook zitiert. Das sei doch "leicht satirisch", sagt der Mann, vor allem aber verwahre er sich mit Nachdruck dagegen, als Islamfeind oder gar als Rechtsextremer bezeichnet zu werden: "Ich zähle mich zur bürgerlichen Mitte."

Der Mann, Münchner, 52 Jahre, in der IT tätig, hat Facebook verklagt, weil die Plattform ihn wegen dieser und anderer Äußerungen in einem Posting für 30 Tage gesperrt hat. Er möchte, dass das Posting wieder freigeschaltet wird, und dass sein Stand bei Facebook, was sogenannte Hassrede betrifft, zurückgesetzt wird, sodass er von dem Konzern nicht bei jedem weiteren Verstoß gegen die Regeln mit einer weiteren 30-tägigen Sperre rechnen muss.

Es geht, kurz gesagt, um Meinungsfreiheit und darum, ob Facebook sich da ähnlich generös geben muss wie etwa der deutsche Staat. Oder ob es als Privatunternehmen selbst definieren darf, was den Nutzern erlaubt ist zu äußern. Die Facebook-Anwältin sagt dazu, dass jeder Nutzer mit seiner Anmeldung den Nutzungsbedingungen zustimme, und damit auch den Gemeinschaftsstandards.

Die Verhandlung vor einer Richterin der 31. Zivilkammer des Landgerichts könnte gut als Gegenbeispiel für jene Bürger dienen, die meinen, es gebe so etwas wie Zensur in Deutschland: Die Richterin wägt fast schon jedes einzelne Wort, findet zum Beispiel die Passage um den IS-Kämpfer einerseits unappetitlich, andererseits: Dass der Autor damit alle Muslime meine, sei nicht unbedingt ersichtlich - könnte also eventuell erlaubt sein. Dass eine gewisse Anzahl der Flüchtlinge in Deutschland sich entgegen dem Dublin-Abkommen hier aufhalte - auch diese Meinung wird man wohl vertreten dürfen. Das mit den frischgewetzten Messern allerdings, "das geht zu weit", sagt die Richterin.

Der Mann sagt noch, es gehe ihm um das Procedere, das Facebook bei Sperren anwende: Er hätte sein Posting ja modifiziert, wenn ihm gesagt worden wäre, was nicht okay sei. Da regt die Richterin an, ob Facebook darüber nicht mal nachdenken könne, seine Entscheidungen in solchen Fällen auch zu begründen, woraufhin die Anwältin des Unternehmens sagt, sie werde das gerne weitergeben. Ein Vergleich kommt nicht zustande, die Parteien haben nun bis 3. Dezember Zeit, darüber noch einmal zu sprechen, dann wird die Richterin eine Entscheidung verkünden. Die "bürgerliche Mitte" samt ihren Gewalt- und Mordfantasien verlässt zufrieden den Gerichtssaal.

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