Prozess:Drogenbunker in der Garage

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Die Verhandlung wurde vor dem Landgericht München I geführt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Zwei Münchner sollen im großen Stil Rauschgift verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem "schwunghaften Handel" mit Cannabisprodukten. Vor Gericht sind die Beschuldigten nun einen Deal eingegangen.

Von Susi Wimmer

Sie dealten mit Marihuana und Haschisch aus ihrer Garage heraus - und sogar im Gerichtssaal kam es zu einem Deal: Nach einem umfassenden Geständnis verurteilte die 8. Strafkammer des Landgerichts München I zwei Beschuldigte zu Freiheitsstrafen von je fünf Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bob K. und Damian D. im großen Stil Drogen kauften und verkauften - nämlich kiloweise. Beide sollen nun ihre eigene Drogensucht in einer Entziehungsanstalt bekämpfen.

Der eine arbeitete in einem gehobenen Sushi-Lokal, der andere agierte teils als Geschäftsführer in einem Superfood-Laden an der Schellingstraße oder in einem Club am Odeonsplatz. Wie und wo die Drogen verkauft wurden, dazu schwiegen die Männer. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete ihre Geschäfte als "schwunghaften Handel" mit Cannabisprodukten in einer Größenordnung von fünf bis 20 Kilogramm.

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Ihren Drogenbunker hatten sie in der Siegfriedstraße in einer Garage, die die Lebensgefährtin von Damian D. angemietet hatte. Das Gericht sprach die Frau jedoch frei. Die Garage gehörte zu ihrer Wohnung. Auf den dort gefundenen Folien und auf einem Stoffbeutel waren zwar ihre DNA-Spuren, jedoch stammten die Gegenstände aus dem Haushalt der Frau. Allein in der Garage hatten die Männer 14 Kilogramm Cannabisprodukte eingelagert.

Bob K., 32, und Damian D., 34, gaben beide an, bereits in jungen Jahren Cannabis konsumiert zu haben. Später stiegen sie dann zeitweise auf härtere Drogen wie MDMA, Kokain oder LSD um. Damian D. erklärte, er habe an seinem Arbeitsplatz beim Nobel-Japaner zu den Drogen nicht nein sagen können. Bob K. sprach von täglichem Cannabis-Konsum und Kokain auf Partys: "Wenn feiern, dann richtig."

Nach Auskunft von Gerichtssprecher Laurent Lafleur wurden die beiden Männer wegen Handels und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen verurteilt. Zudem ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Dass sie verurteilt wurden, verdanken sie dem Wein-Experten Constantin H. Er hatte als Kronzeuge die beiden Kollegen aus der Gastro verpfiffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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