Landgericht München I:Zwei Richterinnen, zwei Meinungen

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Ein Wirt droht seine Corona-Klage gegen die Versicherung zu verlieren - andere haben gewonnen.

Von Stephan Handel

Josef Schmidbauer, man kann das nicht anders sagen, hat wirklich Pech gehabt. Wie viele seiner Gastro-Kollegen hat der Wirt des Schlosscafés im Nymphenburger Park gegen seine Versicherung geklagt, weil die sich weigerte, wegen der bayernweiten Schließung aller Lokale im vergangenen Frühjahr zu bezahlen - obwohl doch die Schließung behördlich angeordnet war, wie es in den Policen der Betriebsschließungs-Versicherungen stand.

8000 Euro sollte Schmidbauer pro Schließungstag bekommen, für 30 Tage. Und weil die 12. Kammer am Landgericht sich in ähnlichen Fällen bislang recht wirtefreundlich gezeigt hatte, konnte also auch Schmidbauer zuversichtlich sein, mit 240 000 Euro den Verlust aus dem ersten Lockdown wenigstens teilweise ausgleichen zu können. Doch es kam anders.

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Schmidbauers Klage wurde nämlich am Dienstag nicht vor der 12. Kammer mit der Vorsitzenden Susanne Laufenberg verhandelt - sondern vor der 23., ihr steht die Richterin Justine Walk vor. Und die sagte gleich zu Beginn der Sitzung: "Wir hätten natürlich gerne, dass die Versicherungs-Kammern an einem Gericht einer Meinung sind." Dann meinte sie, an Schmidbauers Anwalt gewandt: "Wir haben erhebliche Zweifel an Ihrer Argumentation."

In der Police sind allerhand Krankheiten aufgezählt, aber eben nicht das Coronavirus

Alle Unternehmen, die Betriebsschließungs-Versicherungen anbieten, haben in den dazugehörigen Bedingungen einen Paragrafen, in dem aufgezählt wird, bei welchen ansteckenden Krankheiten und Erregern gezahlt wird. Diese Liste orientiert sich an der Aufzählung, die im Infektionsschutzgesetz zu finden ist. Schmidbauers aktuellste Police datiert aus dem Jahr 2018. Und da konnte natürlich Sars-CoV-2 nicht aufgeführt sein, denn das Virus bereitete sich zu dieser Zeit noch in irgendeinem chinesischen Tier auf seinen weltweiten Schlachtzug vor. Richterin Walk hielt sich mit ihren Kollegen an den Wortlaut der Versicherungsbedingungen: "Da stehen genau die und keine anderen Krankheiten drin." Dann fügte sie noch hinzu: "Je eher das ganze beim Bundesgerichtshof landet, desto besser."

Diese Entscheidung liegt nun bei Josef Schmidbauer: Berufung zum Oberlandesgericht, Revision in Karlsruhe. Der Wirt selbst war zur Verhandlung nicht erschienen, sein Anwalt meinte, es gäbe ja auch die Möglichkeit eines Vergleichs. Darauf antwortete der Anwalt der Versicherung: "Aber nicht bei 50/50 - jetzt, wo ich die Nase vorn habe."

© SZ vom 03.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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