Kinderbetreuung in München:Stadtrat greift Kita-Trägern unter die Arme

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Kitaplätze sollen keinesfalls aufgrund finanzieller Probleme verloren gehen. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Schon seit Längerem klagen die Betreiber von Kindertagesstätten über gestiegene Kosten, die sie nicht kompensieren können. Eine Härtefall-Regelung soll nun verhindern, dass Betreuungsplätze in München verloren gehen.

Von Kathrin Aldenhoff

Am Ende der Debatte atmen alle im Sitzungssaal auf. Es ist geschafft, der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat einstimmig eine Härtefall-Regelung beschlossen, die dazu beitragen soll, dass alle Kitaplätze in München erhalten bleiben. Die Träger von Kindertageseinrichtungen, die wirtschaftliche Probleme haben, können einen entsprechenden Antrag stellen und erhalten dann Hilfen in der benötigten Höhe von der Stadt. Es geht insbesondere um Kitas, die von der Münchner Förderformel bezuschusst werden und gestiegene Kosten etwa für Personal und Miete nicht ausgleichen können.

"Das ist eine wichtige Entscheidung für die Kita-Träger", sagt Julia Sterzer, Geschäftsführerin der Awo München. "Die Sorge war groß, dass es in diesem Jahr finanziell sehr eng wird." Die Awo betreibt 36 Kitas in München, die über die Münchner Förderformel bezuschusst werden und somit von dem Problem betroffen sind. "Wenn man redet, dann wollen alle das Gleiche, nämlich dass keiner in Not gerät", sagt Lena Odell (SPD), Sprecherin des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

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Zuvor war im Ausschuss eineinhalb Stunden lang diskutiert worden; über den richtigen Zeitpunkt für den Einsatz von Wirtschaftsprüfern und über Antragsfristen, Abrechnungsmodalitäten und Defizite. Die Förderung von Kitas ist ein komplexes Thema, die Botschaft am Ende jedoch einfach: Die Stadt möchte die Träger von Münchner Kitas finanziell unterstützen, damit kein Kitaplatz verloren geht.

Die Träger klagen bereits seit Längerem über stark gestiegene Kosten für Miete, Personal und Nebenkosten, dürfen aber - zumindest wenn sie über die Münchner Förderformel bezuschusst werden - nicht einfach die Elternbeiträge anheben, um die höheren Kosten auszugleichen. Und die Ausgleichszahlungen der Stadt, die im September 2019 eingeführt wurden, um deutlich niedrigere Elterngebühren überhaupt zu ermöglichen, sind seitdem nicht angehoben worden. Betroffen davon sind 622 Kitas freier Träger. Insgesamt gibt es in München rund 1500 Kitas, die Stadt betreibt davon rund 460.

Dass die Ausgleichszahlungen nicht angehoben wurden, das liege - so hat es das Bildungsreferat immer wieder begründet - auch an dem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts, das im September 2021 auf die Klage eines privaten Kita-Trägers hin die Kita-Förderung der Stadt als rechtswidrig eingestuft hatte. Seitdem arbeitet die Stadt an einem neuen Fördermodell.

Von September an soll ein neues Fördermodell gelten

Weil die betroffenen Kita-Träger keine Möglichkeit hätten, die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, drohe ihnen eine wirtschaftliche Schieflage, heißt es in der Beschlussvorlage des Bildungsreferats für die Härtefall-Regelung. "Es besteht somit die Gefahr, dass dringend benötigte Betreuungsplätze in München wegfallen." Das soll nun mit der Härtefall-Regelung verhindert werden. In diesem Fall geht es nur um die kommenden acht Monate, ab dem 1. September 2024 soll dann ein neues Fördermodell gelten, das Münchens bisheriges Förderkonzept, die Münchner Förderformel, ersetzt.

Wie viele Kita-Träger die Härtefallhilfe beantragen werden, ist unklar. Das Bildungsreferat teilt mit, es sei nicht absehbar, wie viele Träger einen Antrag stellen und in welcher Höhe Hilfen beantragt werden. "Es wird schon einige geben, die diese Hilfe beantragen müssen", schätzt Awo-Geschäftsführerin Sterzer die Lage ein. Es sei schwierig, eine finanzielle Prognose über den Kita-Haushalt zu stellen, weil es so viele Schwankungen im Laufe eines Jahres gebe: Die Personalsituation verändere sich, möglicherweise müssten Öffnungszeiten reduziert oder es könnten neue Kinder aufgenommen werden. Im Zweifel, so Julia Sterzer, werde die Awo die Härtefallhilfen beantragen und den Antrag zurückziehen, wenn die Hilfe doch nicht benötigt werde.

Am Mittwoch wird die Härtefall-Regelung auch noch Thema im Bildungsausschuss sein.

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