Johanneskirchen:Widerstand gegen Tram-Erweiterung

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Im Bereich der Johanneskirchner Straße sollen Bäume gefällt werden für den Bau der Tram-Nordtangente. (Foto: Robert Haas)

Der Ausbau der Strecke zum S-Bahnhof Johanneskirchen ist bei Anwohnern umstritten. Sie kritisieren unter anderem, dass dafür 149 Bäume gefällt werden sollen. Ihr Anwalt hält das für illegal.

Von Andreas Schubert

Die Pläne der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) für eine Tram zum S-Bahnhof Johanneskirchen kommen bei dortigen Anwohnern gar nicht gut an. Wie sie schon bei einer Informationsrunde der MVG im Juli deutlich gemacht haben, fürchten sie Lärm und zweifeln den verkehrlichen Nutzen des Projekts an. Außerdem müssen 149 Bäume gefällt werden, von denen 89 unter die Baumschutzverordnung fallen. Damit wollen die Stadtwerke München schon am 1. Oktober beginnen.

Jetzt setzt sich auch der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper gegen den Bau der Tram ein. Zusammen mit dem Anwalt Benno Ziegler, der Anwohner aus der Freischützstraße vertritt, will er das Projekt in letzter Minute noch stoppen. In einem Brief bittet Brannekämper den Präsidenten der Regierung von Oberbayern, Konrad Schober, um ein schnelles Einschreiten.

Die Tram soll nach Plänen der MVG schon Ende 2025 rollen, das Planfeststellungsverfahren läuft derzeit noch. Für Anwalt Ziegler ist der Fall klar: Solange die Baugenehmigung noch nicht vorliegt, dürften auch keine Bäume gefällt werden. Er beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2012 (Az. 9 VR 2/12), das vorzeitige Baumfällungen bei einer Straßenbaumaßnahme in Berlin untersagte.

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Die Kritiker bemängeln zudem, dass die künftige Trambahn- und Bushaltestelle viel weiter von der S-Bahn-Station entfernt sei als die bisherige Bushaltestelle. Zudem sei bei der Berechnung der Lärmbelastung die naheliegende Bahnlinie nicht berücksichtigt worden.

Die MVG räumt ein, man habe bereits festgestellt, dass das Lärmgutachten fehlerhaft sei und deshalb überarbeitet werde. Die neue Version sei dann die Grundlage für den Lärmausgleich.

Ansonsten widerspricht die MVG den Tram-Gegnern. Der Verlängerung des Fußwegs stehe eine Einsparung bei der Busfahrzeit von zwei bis drei Minuten entgegen, da die Buslinie 50 die künftige Tramwendeschleife mitbenutzen könne. Die Umsteigezeit verlängere sich also nicht.

Was die Verlegung des Sparten angeht, so sei diese nicht genehmigungspflichtig. Erst für den Gleisbau sei die Baugenehmigung der Regierung von Oberbayern notwendig. Die Baumfällungen seien von den zuständigen Behörden genehmigt.

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