Die Regierung von Oberbayern hat in einem Schreiben vom Donnerstag eine Eingabe der Stadtratsfraktion ÖDP/München-Liste zurückgewiesen, mit der diese gefordert hatte, diverse Beschlüsse des Münchner Stadtrats zu überprüfen und gegebenenfalls für unwirksam zu erklären. In der Ende Mai eingereichten Beschwerde hatten ÖDP und München-Liste moniert, dass bei Entscheidungen zu Bauvorhaben das im Frühjahr von einer Stadtratsmehrheit übernommene Bürgerbegehren "Grünflächen erhalten" einfach ignoriert worden sei. Die ÖDP listete diesbezüglich elf Maßnahmen auf.
Newsletter abonnieren:München heute
Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.
Die Regierung von Oberbayern kam nun freilich zu dem Ergebnis, "dass kein Anlass für eine rechtsaufsichtliche Beanstandung besteht". Sie billigte der Landeshauptstadt in jedem Einzelfall einen Abwägungsspielraum zu zwischen deren Interessen und denen des Bürgerbegehrens. Außerdem wies die kommunale Aufsichtsbehörde darauf hin, dass sich die genannten Stadtratsbeschlüsse fast ausschließlich auf bestimmte Stadien der Verfahren beziehen und damit noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen worden seien.
Gleichzeitig mit der Beschwerde an die Regierung von Oberbayern hatten ÖDP und München-Liste eine Petition an den bayerischen Landtag angekündigt. Mit der wollen sie erreichen, dass Bürgerbegehren künftig nicht mehr "alibimäßig übernommen werden können, sondern tatsächlich spürbar umgesetzt werden müssen". In diesem Fall steht eine Antwort noch aus.