Diese Gerichtsverhandlung ist noch keine Viertelstunde alt, die Vertreter der Stadt München und der beigeladenen Elfriede Seebauer GmbH haben bislang nicht ein einziges Wort gesprochen - und werden dies auch nicht mehr tun. Denn schon jetzt stellt der Vorsitzende Richter Josef Beil unmissverständlich klar: "Es ist nicht ersichtlich, wie die Nachbarrechte durch den Vorbescheid verletzt werden können. Damit ist es hier relativ schnell zu Ende."
Adressat dieser klaren Botschaft im Sitzungssaal 4 des Münchner Verwaltungsgerichts sind mehrere Nachbarinnen und Nachbarn des Gartencenters Seebauer in Ramersdorf. Sie wehren sich - vor allem über eine Bürgerinitiative mit 1200 Mitgliedern - bereits seit Jahren gegen die Ausbaupläne des Betriebs und haben unter anderem Klage gegen den zugehörigen Vorbescheid eingereicht. Dieser wird im Vorfeld eines Bauantrags eingereicht, um einzelne Fragen des Vorhabens prüfen zu lassen. Im Falle des Vorbescheids für die Erweiterung des Gartencenters hatte die Stadt grünes Licht gegeben, wogegen die Nachbarinnen und Nachbarn juristisch vorgegangen sind - jedoch erfolglos. Denn ihre Klage hat das Verwaltungsgericht München nun abgewiesen.
Der Entscheidung vorausgegangen ist eine mündliche Verhandlung, in der Richter Beil bereits in seinem Eingangsstatement deutlich macht, dass eine solche Nachbarschaftsklage nur dann Erfolgsaussichten habe, wenn der Vorbescheid den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch verletzen würde. Voraussetzung hierfür sei wiederum, dass das Baugrundstück und die umliegenden Reihenhäuser als ein einheitliches Gebiet betrachtet werden könnten. Doch dies sei eindeutig nicht der Fall, betont der Richter. "Es handelt sich um zwei voneinander getrennte, unterschiedliche Bau- und Nutzungsstrukturen. Daher kommt ein Gebietserhaltungsanspruch der Kläger nicht in Betracht." Diese Einschätzung habe sie "sehr überrascht", sagt eine Sprecherin der Klagepartei nach der Verhandlung. "Leider haben wir vom Gericht keine Begründung erfahren." Man werde nun die Zustellung des schriftlichen Urteils abwarten und danach entscheiden, ob man dagegen vorgehen werde.
Bernhard Gerstenkorn, der Inhaber des Gartencenters Seebauer, rechnet jedenfalls damit, dass die Klage noch in die zweite Instanz gehen wird, wie er im Anschluss an die Verhandlung sagt. Er hat die Erweiterung seines Betriebs, die auch den Bau von Werkswohnungen sowie einer Kindertagesstätte vorsieht, inzwischen aufgeteilt. So soll es nächstes Jahr mit der Verlängerung des Parkhauses losgehen, damit anschließend das Lager, die Anlieferung und die Müllentsorgung von der Adam-Berg-Straße an die Ottobrunner Straße umziehen können. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2025 oder 2026, so Gerstenkorn, werden dann im hinteren Teil des Grundstücks circa 2000 Quadratmeter zusätzliche Verkaufsfläche sowie 40 bis 50 Wohnungen für seine Beschäftigten entstehen.
Für die Erweiterung hat die Firma Seebauer ein Areal an der Adam-Berg-Straße von der Stadt erhalten und dieser im Gegenzug ein benachbartes Grundstück übertragen. Dort soll mittelfristig eine Grünanlage entstehen - als Ausgleich für den bisherigen Bolzplatz, der durch die Bebauung wegfällt. Zunächst sollte das Gartencenter die Herstellung dieser Grünfläche planen. Inzwischen aber kümmere sich allein die Stadt um dieses Vorhaben, sagt Bernhard Gerstenkorn. Ihm zufolge hat sein Betrieb die Tauschfläche mittlerweile so weit hergerichtet, dass man sie im Herbst an die Stadt übergeben kann.