Die Polizei sucht nun mit Fahndungsfotos nach einem Mann, der sich im März an drei jungen Mädchen vergangen haben soll. Im ersten Fall soll er sich am 4. März zwischen 18.40 und 18.45 Uhr im Mathäser-Filmpalast an der Bayerstraße neben ein 13-jähriges Mädchen gesetzt haben, das sich dort ohne Begleitung einen Film anschaute. Er soll sodann seine Hose geöffnet und onaniert haben. Das Mädchen verließ seinen Platz und setzte sich an eine andere Stelle, woraufhin der Täter den Kinosaal verließ. Erst zu Hause vertraute sich das Mädchen seinen Eltern an. Diese erstatteten Anzeige bei der Polizei.
Der zweite Fall lief nach dem gleichen Muster ab. Am 18. März schauten eine Zwölf- und eine 13-Jährige einen Film in einem Mathäser-Kinosaal. Auch hier setzte sich der Täter daneben und begann mit sexuellen Handlungen an sich selbst. Als die Mädchen ihn bemerkten, flüchtete er aus dem Saal. Die Mädchen meldeten den Vorfall dem Kino-Personal, das sofort die Polizei verständigte. Eine unverzüglich eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg.
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Außer den beiden Taten im Mathäser sind keine weiteren Vorfälle nach dem gleichen Muster bekannt geworden, weder in München noch anderswo. Nachdem andere Maßnahmen zur Feststellung der Identität des Täters bis jetzt ohne Erfolg geblieben sind, hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erwirkt; am Donnerstag wurden nun Fahndungsfotos veröffentlicht. Die betroffenen Mädchen haben den Täter auf Überwachungsvideos aus dem Kino identifiziert. Wer kennt diesen Mann? Wer kann Angaben zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen? Informationen nimmt jede Polizeidienstelle entgegen.
Die Ermittlungen laufen wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dies sei der Fall, wenn der Täter "die Interaktion mit den Opfern gesucht" habe, wie Alexander Platten erläutert, der stellvertretende Leiter des Kommissariats 17 der Münchner Polizei, das sich mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschäftigt. Der Unterschied zu einem "reinen" Exhibitionisten ist enorm: Während dieser eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder eine Geldstrafe zu befürchten hat, kann der Missbrauchstäter mit einer Haft von bis zu zehn Jahren bestraft werden.