Mordfall Charlotte Böhringer:Ein Saunabesuch, der Fragen aufwirft

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Der Tatort: Am 15. Mai 2006 wurde die Unternehmerin Charlotte Böhringer in der Penthousewohnung über dem Parkhaus in der Baaderstraße erschlagen. (Foto: Robert Haas)

Die Münchner Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen zum sogenannten Parkhausmord ab - trotz Ungereimtheiten beim Tatablauf und neuen Hinweisen auf einen anderen Verdächtigen. Der Anwalt des verurteilten Benedikt T. will dennoch weiter um eine Wiederaufnahme des Verfahrens kämpfen.

Von Joachim Mölter

Münchens Alt-Oberbürgermeister Christian Ude hat als junger Rechtsanwalt eine prägende Erfahrung mit der bayerischen Justiz gemacht: "Wenn eine Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt nicht ermitteln will, gelingt ihr das problemlos." Aktuell bezieht der 74-Jährige diese Erkenntnis auf den sogenannten Parkhausmord, den Fall der am 15. Mai 2006 umgebrachten Charlotte Böhringer, einer vermögenden Witwe. In dieser Sache hat die Staatsanwaltschaft München I gerade zwei Anträge des Anwalts Peter Witting abgelehnt: "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen."

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