Streit der Radiosender:Warum Antenne Bayern den Bayerischen Rundfunk verklagt

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Das Logo des Privatsenders Antenne Bayern auf dem Gebäude des Unternehmens in Ismaning. (Foto: imago stock&people)

Der BR rühmt sich damit, dass Werbung auf seinen Sendern angeblich besser ankommt als bei der privaten Konkurrenz. Vor Gericht lässt der Vorsitzende schnell durchblicken, was er davon hält.

Von Andreas Salch

Stimmungsmäßig befinden sie sich derzeit nicht auf einer Welle, ganz und gar nicht. Die BRmedia GmbH, eine Tochtergesellschaft des Bayerischen Rundfunks, und der Sender Antenne Bayern. Aufgabe von BRmedia ist es unter anderem, die Werbezeiten der BR-Radiosender zu vermarkten. Um das Interesse potenzieller Werbekunden auf sich zu lenken, hat sie deshalb eine in Auftrag gegebene Studie auf der eigenen Internetseite veröffentlicht - über die Antenne Bayern allerdings alles andere als erfreut war. Die Studie trägt den Titel "Abstrahleffekte. Warum Markenwerbung im öffentlich-rechtlichen Werbeumfeld so erfolgreich ist" und soll kurz gesagt beweisen, dass auf BR 1 und BR 3 gesendete Werbung bei rund tausend befragten Personen bei einer Hörerbefragung besser angekommen ist als bei Antenne Bayern.

Die Verantwortlichen des in Ismaning ansässigen Privatsenders reagierten prompt und mahnten die BRmedia ab. Ohne Erfolg. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München I forderte Antenne Bayern deshalb jetzt die Tochtergesellschaft des mächtigen Konkurrenten auf, verschiedene Aussagen in der Präsentation der Studie zu unterlassen, da diese "wettbewerbswidrig" seien.

Tatsächlich, schon die Einleitung zu den Ergebnissen der Studie erinnert an eine Eloge in eigener Sache: "Sichtbar hochwertiger, vertrauenswürdiger, beliebter, erfolgreicher und für Käufer (gemeint sind Werbekunden, Anm. d. Redaktion) interessanter: Marken, die in den öffentlich-rechtlichen Programmumfeldern werben, profitieren nachweislich." Dies, so heißt es weiter, habe die Studie der BRmedia ergeben, bei der die Sender BR 1 und BR 3 mit Antenne Bayern verglichen worden seien. Zwar wiesen die beiden BR-Sender nicht in jedem "abgefragten Detail" höhere Werte als Antenne Bayern auf, "aber in den meisten und vor allem in den wichtigen Bereichen".

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"Man versucht sich besser darzustellen, als man ist", konterte Rechtsanwalt Holger Weimann, der Antenne Bayern bei der Verhandlung vor dem Landgericht am Dienstag vertrat. Mit der Studie sei eine "rote Linie überschritten", die einen "klaren, direkten Angriff auf den Konkurrenten" darstelle. Dies sei "außergewöhnlich". Das Problem sei nicht nur, dass die Studie im Internet veröffentlicht wurde, sondern auf das "marktschreierische Geschwurbel" sei auch noch auf Social Media aufmerksam gemacht worden. "Wir wundern uns, dass dies der BR als nötig empfindet", so Weimann.

Auch der Vorsitzende, Richter Bertolt Gedeon, machte deutlich, dass die Studie in mancherlei Hinsicht angreifbar sei. So stehe etwa ein wichtiger Hinweis im Kleingedruckten und ein "nicht unerheblicher Teil" der Angaben sei für Werbeinteressenten "irreführend". Zudem seien "viele Aussagen" in der Präsentation unzulässig, erklärte der Richter etwa im Hinblick auf eine Textpassage, in der es heißt: "So wird Werbung, die in den getesteten BR-Programmen ausgestrahlt wird, ein signifikant höherer Nutzen zugeschrieben." Solche "adverbialen Komparative", befand Gedeon, könne man nicht überprüfen.

Die Vertreter des BR wirkten darüber erstaunt und signalisierten erst einmal keine Kooperationsbereitschaft. "Die Studie ist, was sie ist", beharrte einer der beiden Anwälte des BR, erklärte dann aber, einen Versuch zu unternehmen, sich mit Antenne Bayern außergerichtlich über die in der Studie gemachten Aussagen zu verständigen. Darüberhinaus kündigte der BR-Anwalt an, die Studie gegebenenfalls bereits an diesem Mittwoch offline stellen zu lassen. Eine Entscheidung in der Sache will das Gericht Anfang Februar verkünden.

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