Klage beim Amtsgericht:Den Traumurlaub schon im Blick - doch die Vorfreude endet jäh

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Sandstrand, Palmen, blauer Himmel und ein türkisfarbenes Meer - der Kläger hatte sich auf seine Reise in die Dominikanische Republik gefreut. Doch daraus wurde nichts. (Foto: imago images/Peter Schickert)

Ein Münchner klagt gegen einen Reiseveranstalter wegen "entgangener Urlaubsfreude", weil er seine Reise nicht antreten durfte. Das Gericht gibt ihm recht - teilweise.

Von Andreas Salch

Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Das weiß nicht nur der Volksmund, auch niederländische Hirnforscher fanden 2019 im Rahmen einer Studie heraus: Menschen, die sich auf einen Urlaub freuen, sind gleich viel glücklicher als solche, denen kein Urlaub bevorsteht.

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