
Verliert eine Frau ihr ungeborenes Baby vor der 24. Schwangerschaftswoche, hat sie keinerlei Anrecht auf Mutterschutz. Die Unterföhringerin Natascha Sagorski hat 2019 genau das erlebt. Als sie nach dem üblichen Eingriff um eine Krankschreibung bat, sagte man ihr, dass sie diese nicht bräuchte, sie könne am nächsten Tag wieder zur Arbeit gehen. Sagorski nennt das ihr "Erweckungserlebnis" und setzt sich seither für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten ein.
