Hofoldinger Forst:Streit um Brunnen eskaliert

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Nachdem Brunnthal mit dem Bau begonnen hat, sperrt Sauerlach die Zufahrt und leitet rechtliche Schritte ein. Das Landratsamt räumt einen Fehler ein.

Von Patrik Stäbler, Sauerlach/Brunnthal

Der Streit zwischen Sauerlach und Brunnthal um den geplanten Trinkwasserbrunnen nahe der Autobahnauffahrt Hofoldinger Forst droht zu eskalieren. Jüngstes Ärgernis aus Sauerlacher Sicht ist das Vorgehen der Gemeinde Brunnthal, die mit dem Bau des Brunnenhauses begonnen hat, noch ehe das Landratsamt das zugehörige Wasserschutzgebiet ausgewiesen hat. "Damit werden aktuell Fakten geschaffen und das Auslegungsverfahren ad absurdum geführt", kritisiert der Sauerlacher Gemeinderat in einem einstimmigen Beschluss.

Zudem erhebt das Gremium Vorwürfe gegen das Landratsamt. Dieses habe eine "objektiv rechtswidrige" Baugenehmigung für das Brunnenhaus erlassen - ein Fehler, den die Behörde einräumt. Anders bewertet das Brunnthals Bürgermeister Stefan Kern (CSU). Er verweist auf die Planungsreife der Pläne und betont: "Wir sind überzeugt, dass das Wasserschutzgebiet genau so ausgewiesen wird, wie es beantragt wurde." Hinsichtlich des Streits um die Baugenehmigung habe die Gemeinde eine Anwaltskanzlei eingeschaltet.

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Der Zwist um den geplanten Brunnen an der Römerstraße schwelt schon seit Längerem zwischen den Nachbarorten. Dabei geht es nicht um den Brunnen selbst, sondern um das zugehörige Wasserschutzgebiet, das fast ausschließlich auf Sauerlacher Flur liegen würde. Das wiederum sei nachteilig für die Waldbesitzer und könnte die Entwicklung der Gemeinde hemmen, fürchten Rathauschefin Barbara Bogner von der Unabhängigen Bürgervereinigung und der Sauerlacher Gemeinderat. Dieser hat daher beschlossen, gegen die Pläne des Nachbarn vorzugehen und einen Anwalt einzuschalten. Im laufenden Verfahren zur Schutzgebietsausweisung hat die Gemeinde eine Einwendung erhoben.

In Brunnthal ist man über die Vehemenz dieses Widerstands "sehr verwundert", wie der dortige Bürgermeister sagt. Schließlich gehöre die Wasserversorgung zu den Kernaufgaben jeder Gemeinde. Zudem laufe das Verfahren für den anvisierten Brunnenstandort schon seit Jahren, auch seien die zwischenzeitlich aus Sauerlach erhobenen Forderungen allesamt erfüllt worden. So liege das Schutzgebiet "zu hundert Prozent im Bannwald, wo es praktisch keine Nachteile gibt", sagt Kern. Zudem sei die Gemeinde Sauerlach "in keinster Weise betroffen in ihrer Entwicklungsplanung". Den Aufschrei im Nachbarort könne er daher nicht verstehen, so Kern.

"Für mich ist das Kindergarten."

Verständnislosigkeit herrscht auch in Sauerlach - und zwar darüber, dass Brunnthal bereits in den Bau des Brunnenhauses eingestiegen ist. Bürger hätten dies im Rathaus gemeldet und nachdem man sich davon überzeugt habe, seien Gegenmaßnahmen ergriffen worden, berichtete Bogner am Dienstagabend im Gemeinderat. So habe man die Zufahrt zur Baustelle gesperrt, da sie über Sauerlacher Gemeindestraßen führe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten sind. Zudem habe man Brunnthal schriftlich verboten, diese Straßen weiterhin zu nutzen, ergänzte Umweltamtsleiter Martin Sterflinger. Die Bauarbeiten stoppen werde die Sperrung aber nicht, sagt dazu Brunnthals Bürgermeister. Ihm zufolge nehmen die Lkw nun eben einen anderen Weg über Otterloh. Mit der Straßensperrung verfolge Sauerlach "ein rein politisches Ziel", kritisiert Kern. "Für mich ist das Kindergarten."

Derweil ist man in Sauerlach nicht nur erbost über das Vorgehen der Nachbargemeinde, sondern auch über das Landratsamt. Dieses habe eine "rechtswidrige Baugenehmigung" für das Brunnenhaus erteilt, sagt Bürgermeisterin Bogner. Diese Einschätzung teilt inzwischen auch das Landratsamt. "Die Baugenehmigung wurde vom Baureferat in der irrigen Annahme erteilt, dass für die bestehende, befristet genehmigte Probeentnahmestelle die wasserrechtliche Erlaubnis zur dauerhaften Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung bereits erteilt sei", so eine Sprecherin. Da dies aber nicht der Fall ist, prüfe man nun die Rücknahme der Baugenehmigung. "Ob ein solches Bauwerk an dieser Stelle baurechtlich künftig zulässig ist oder nicht, hängt von der Entscheidung im noch offenen wasserrechtlichen Verfahren ab."

© SZ vom 24.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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