Naturschutz:Abriss unter Auflagen

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Menschen leben schon lange nicht mehr in der ehemaligen Schlosswirtschaft in Planegg, dafür aber vermutlich umso mehr geschützte Tiere. (Foto: Catherina Hess/)

Weil in der ehemaligen Schlosswirtschaft in Planegg Fledermäuse und Vögel brüten könnten, darf die Ruine nur zwischen 15. März und 15. April abgebrochen werden.

Von Annette Jäger, Planegg

Die alte Schlosswirtschaft in Planegg steht seit Jahrzehnten leer und ist damit für manche Tierart vermutlich der ideale Lebensraum geworden: Fledermäuse sowie Vogelarten, die in Gebäuden brüten. Wenn das alte Gemäuer mit Erlaubnis des Denkmalamtes demnächst abgerissen wird, verlieren sie ihre Brutstätten. Der Bund Naturschutz (BN) pocht deshalb darauf, dass die Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern eingehalten werden.

Eigentlich wäre für die Schlosswirtschaft eine artenschutzrechtliche Untersuchung fällig, betont die BN-Ortsgruppe Würmtal-Nord in einer Stellungnahme. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass hier schützenswerte heimische Fledermausarten lebten, sei groß. Doch die Untersuchung würde den Abriss um etwa zwölf Monate verzögern, so Vorsitzende Dorit Zimmermann. Laut Regierung von Oberbayern, hat der Eigentümer der Schlosswirtschaft, die Selly Verwaltungs GmbH & Co. Grundstückvermietung KG mit Geschäftsführer Philipp von Hirsch, eine sogenannte artenschutzrechtliche Genehmigung des Abrisses beantragt, die die Regierung auch erteilt hat.

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Allerdings gelten besondere Schutzauflagen: So darf das denkmalgeschützte Haus nur zwischen 15. März und 15. April abgerissen werden. "In dieser Zeit sind die Fledermäuse aus dem Winterschlaf erwacht und können rechtzeitig ausfliegen", erklärt Zimmermann. Bestimmte Vogelarten würden Mitte April mit dem Nestbau beginnen, deshalb sollte der Abriss bis zu dem Datum erfolgt sein.

Die Genehmigung beinhaltet noch weitere Auflagen. So muss der Abriss durch eine fachkundige Person begleitet werden. Zimmermann nennt es "ökologische Abrissbegleitung", die oft externe Dienstleister anbieten würden. Vor allem der Abriss des Kellers, beliebter Lebensraum der Tiere, müsse begleitet werden, damit sie nicht unter den Trümmern begraben werden würden, so die Naturschützerin. Tiere, die gefunden werden, müssten geborgen und in eine Auffangstation gebracht werden.

Auch die Laubbäume, die nah am Haus stehen, müssen während der Abrissarbeiten geschützt werden, stellt Zimmermann fest. Stämme seien zu polstern und auch der Wurzelbereich müsse geschützt werden. Der BN fordert, dass die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen überprüft werden.

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