Gerichtsverhandlung um Airbnb-Vermietung:Mutter allein zu Hause

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Um die Vermietung von Wohnraum über Airbnb gibt es immer wieder Streit. Meist geht es aber darum, dass Wohnraum zweckentfremdet wird. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Der Mann ist gestorben, die Söhne ausgezogen - um wieder Leben in die Bude zu bringen, vermietet eine Ismaningerin das Obergeschoss über Airbnb. Doch sie hat die Rechnung ohne die Nachbarn und die Gemeinde gemacht.

Von Celine Imensek, Ismaning

Wohnraum ist in der Region München knapp, gleichzeitig leben viele ältere Menschen allein in großen Häusern. Was spricht also dagegen, dass man ein die meiste Zeit unbewohntes Obergeschoss mit Bad, Küche, Essbereich und Schlafzimmer vermietet? Das dachte sich auch eine Familie in Ismaning. Mit dem Ergebnis, dass sich an einem sonnigen Februarvormittag fünf Richter, ein Gerichtsschreiber und vier Gemeindevertreter auf der schmalen Straße vor dem Reihenhaus drängeln, um über eine verhängte Nutzungsuntersagung zu verhandeln.

In dem Haus wohnt eine ältere Frau. Die Söhne sind lange flügge, der Mann gestorben, aber aus dem Eigenheim will sie trotzdem nicht ausziehen. Damit ist sie laut Statistischem Bundesamt eine von sechs Millionen Personen über 65 Jahren, die in Deutschland alleine leben und im Durchschnitt 83 Quadratmeter für sich beanspruchen.

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Vor Jahren renovierte der in Australien lebende Sohn das erste Obergeschoss im Elternhaus, um darin während seiner Besuche zu Hause wohnen zu können. Da der Bereich die übrigen neun bis zehn Monate im Jahr leer stand, überlegte er sich mit seiner Mutter, das Obergeschoss über Airbnb zu vermieten. Die Frau musste nicht mehr allein sein, die Räume wurden genutzt und einen Nebenverdienst gab es noch dazu. "Meine Mutter macht das einfach gerne und mag es, wenn Leute im Haus sind", sagt der Sohn der Ismaningerin, der gerade wieder im Lande ist.

Das ging so lange gut, bis sich einer der Nachbarn an die Gemeinde wandte. Der bemängelte nicht nur den vor allem nachts störenden "Hotelbetrieb", sondern auch eine Treppe in den Garten. Die war wegen unterschrittener Abstandsvorschriften nicht genehmigt, bis zur Beschwerde jedoch geduldet. Beide angrenzenden Nachbarn hatten nämlich bislang keine Einwände gegen den Aufgang ins erste Obergeschoss. Nun diente die Treppe einem der beiden als Hinweis, dass es einen separaten Eingang und damit eine weitere Wohneinheit im Haus gab, die ebenfalls genehmigt werden müsste.

Für den Lokalaugenschein des Gerichts hat die Bewohnerin Kuchen gebacken und Kaffee gekocht

Auf eine Genehmigung machte die Gemeinde den Eigentümern jedoch keine Hoffnungen. Nach einer alten Satzung der Bauaufsichtsbehörde hätte das Haus dafür dreieinhalb Stellplätze gebraucht. Da es weder für die Treppe noch die weitere Wohneinheit eine Erlaubnis gab, zog die Gemeinde Konsequenzen: 2019 stellte sie einen Bescheid aus, nach dem die Treppe beseitigt werden muss und das Obergeschoss nicht weiter als Wohnung genutzt werden darf. Dagegen klagten die Söhne, und am Mittwoch machten sich schließlich Vertreter des Verwaltungsgerichts München und der Gemeinde ein Bild von der Lage. Die ältere Dame hatte Baumkuchen gebacken und im Obergeschoss für Kaffee eingedeckt. Nach dem Augenschein versammelten sich die Anwesenden in der Kälte vor dem Haus. Beim Versuch des Vorsitzenden Richters, eine für alle annehmbare Lösung zu finden, beobachteten neugierige Nachbarn die Menschentraube.

Die Verhandlung endete mit einer Rücknahme der Klage und einem Kompromiss: Die Treppe muss bis Ende Juli weg, aber daran hing das Herz der Hausbesitzerin und ihrer Söhne ohnehin nicht. Um ins Obergeschoss zu gelangen, muss man nämlich trotz des Aufgangs im Garten durch die Haustür und die Garderobe, am Badezimmer der Frau vorbei und das Treppenhaus hinauf. "Unser Hauptanliegen ist, dass wir das Obergeschoss wieder vermieten können", so der Sohn. Um diesen Wunsch zu erfüllen, möchte er einen neuen Antrag beim Amt einreichen. Ob für eine separate Wohneinheit oder nur für die Untermiete von Räumen in der bereits bestehenden, ist noch unklar. Das Problem mit den mangelnden Stellplätzen könnte sich jedenfalls verflüchtigt haben: Mittlerweile gibt es nämlich eine neue Satzung.

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