Amtsgericht München:Gefälschter Knopf im Ohr

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Die belebte Münchner Innenstadt nutzte eine Bande für das Verkaufen plagiierter Kopfhörer (Symbolfoto). (Foto: Robert Haas)

Eine Bande verkauft rund um den Hauptbahnhof plagiierte Bluetooth-Kopfhörer. Bis einer an einen speziellen Kunden gerät.

Von Susi Wimmer

Gier frisst Hirn, so sagt der Volksmund. Nur so ist es zu erklären, dass Passanten am Hauptbahnhof und in der City von wildfremden Männern auf der Straße mutmaßlich hochwertige Bluetooth-Kopfhörer zum Schnäppchenpreis erstanden - und dafür immerhin noch 80 Euro hinlegten. Die sechsköpfige Bande machte damit ein gutes Geschäft, bis sie an einen ganz speziellen Kunden geriet.

Aus und vorbei war es nämlich, als einer der Männer ausgerechnet einem Polizisten in Zivil einen angeblich originalen Apple Airpod Pro andrehen wollte. Der zückte nur seinen Dienstausweis und nahm den Verkäufer gleich mit ins Polizeipräsidium. Der 37-Jährige saß dann bis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Untersuchungshaft.

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Wie das Gericht in der Verhandlung zu hören bekam, sei der 37-Jährige Teil einer Bande gewesen, die an öffentlichen Plätzen nach geeigneten Opfern Ausschau gehalten habe. Die Apple-Originale gehen auf der nach oben offenen Shopping-Skala im dreistelligen Euro-Bereich über den Ladentisch. Die Plagiate waren offenbar gut gemacht, auch das entsprechende Logo fehlte nicht.

Der Angeklagte soll laut Gericht zwischen März und Juni 2022 in mindestens fünf Fällen rund um den Hauptbahnhof die gefälschten Kopfhörer unter die Leute gebracht haben. Bis einer eben zufällig auf einen Polizisten traf.

Der 37-jährige Angeklagte stand nicht das erste Mal vor dem Richter, er ist mehrfach vorbestraft. In der Verhandlung legte er ein umfassendes Geständnis ab.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßiger strafbarer Verletzung einer in der EU geschützten Marke in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wie Martin Swoboda, Pressesprecher am Amtsgericht, mitteilte. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der 37-Jährige hat noch die Möglichkeit, gegen den Schuldspruch in Berufung zu gehen.

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