Energiekrise:Wenn sich Energiesparen nicht lohnt

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Die Heizkosten sind ein großer Brocken im monatlichen Budget vieler Haushalte. Wer Fernwärme nutzt, für den wird es im neuen Jahr teurer. (Foto: Catherina Hess)

Mehr als 50 000 Haushalte in München beziehen Hartz-IV-Leistungen oder Sozialhilfe. Sollten sie weniger Strom oder Gas verbrauchen, profitieren sie davon nicht. Denn etwaige Prämien kassiert der Staat.

Von Sven Loerzer

Wenn ein Unternehmen, das in normalen Zeiten mit dem Verkauf von Energie Geld verdient, die Devise ausgibt, "Energiesparen ist das Gebot der Stunde", dann ist das neben den stark steigenden Energiepreisen ein weiteres Alarmzeichen. Von der Politik initiiert, haben die Stadtwerke München (SWM) für den Herbst sogar den Energiesparwettbewerb "Jede Kilowattstunde zählt" ausgerufen. Je mehr Gas oder Strom eingespart wird, umso größer soll die Prämie sein, die den Kundinnen und Kunden gutgeschrieben wird. Die genauen Bedingungen stehen noch nicht fest. Aber die mehr als 50 000 Haushalte in München, die Hartz-IV-Leistungen oder Sozialhilfe beziehen, werden davon nicht profitieren. Denn etwaige Prämien müssten Jobcenter und Amt für Soziale Sicherung auf den Bedarf anrechnen und somit die staatliche Unterstützung entsprechend verringern. Die Rechtslage lasse da keinen Spielraum, bestätigte das Sozialreferat auf Anfrage der SZ. Sparsames Heizverhalten zahlt sich also für Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe nicht aus.

Wenn für Heizung und Warmwassser aufgrund gestiegener Energiepreise höhere Nebenkostenvorauszahlungen oder Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu leisten sind, müssen sich Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Sozialleistungen in der Regel keine Sorgen machen. Denn dafür kommt dann das Jobcenter oder das Amt für Soziale Sicherung auf, sofern die Kosten angemessen sind. Diese schwammige Regelung im Sozialgesetzbuch sollte verhindern, dass sich jemand gar nicht mehr um seine Heizkosten kümmert. Bis 2013 erfolgte in solchen Fällen eine Belehrung. Falls diese nicht fruchtete, wurden nach einem weiteren Abrechnungsjahr die Kosten nur noch in angemessener Höhe übernommen.

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Die Stadt setzt nun vor allem auf kostenlose Energieberatung

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aber habe sich die Verwaltungspraxis nicht mehr halten lassen, so das Sozialreferat. Nach Auffassung des Gerichts sei in aller Regel nicht geklärt, ob Leistungsberechtigte nicht sparen könnten oder nicht sparen wollten. Deshalb komme eine Kürzung nicht in Frage, sondern nur ein Wohnungswechsel. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts in München seien die Hürden dafür "jedoch sehr hoch". So zeigt das Sozialreferat dies als mögliche Konsequenz zwar auf, belässt es aber bei einer schriftlichen Belehrung und dem Hinweis auf kostenlose Energieberatung. "Monatliche Heiz- und Warmwasserkosten, etwaige Nachforderungen und auch die Kosten für selbst beschafftes Heizmaterial, zum Beispiel Heizöl, werden somit in aller Regel in voller Höhe als Bedarf anerkannt", erklärt das Sozialreferat.

Im Gegenzug würden aber etwaige Guthaben aus der Jahresabrechnung in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet. "Auch die von den Stadtwerken geplante Gutschrift für Einsparungen bei Heizenergie muss in voller Höhe berücksichtigt werden", betont das Sozialreferat und räumt ein: "Ein Anreiz zum Sparen von Heizenergie besteht aufgrund dieser Regelungen nicht." Möglichkeiten, entsprechende Anreize zu schaffen, sieht das Sozialreferat nicht: Die gesetzlichen Regelungen seien eindeutig und ließen keinen Spielraum. Die Stadt setze daher vor allem auf die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen durch die Stadtwerke und die Caritas, sowie für Haushalte mit Energieschulden durch das Institut für sozialpädagogische Arbeit.

Prämien für sparsames Heizverhalten von Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Haushalten einzuführen, wie bereits die FDP auf Bundesebene angeregt hat, befürwortet das Sozialreferat durchaus. Guthaben nach der Jahresabrechnung zumindest teilweise unberücksichtigt zu lassen, bewertet das Referat jedoch kritisch: "Ein Guthaben bei Heiz- und Warmwasserkosten ist nicht unbedingt durch sparsames Verhalten bedingt, sondern kann auch durch zu hohe geforderte Vorauszahlungen entstanden sein." So hätten einige Vermieter bereits jetzt die Vorauszahlungen um 100 Prozent erhöht.

Sozialreferentin Schiwy fordert eine gesetzliche Regelung

Sollte der Gesetzgeber eine Prämie einführen, müsse er klare Vorgaben machen, bis zu welcher Grenze ein Energieverbrauch als sparsam gilt. Sozialreferentin Dorothee Schiwy will deshalb den Bundessozialminister bitten, durch eine gesetzliche Regelung Anreize zu sparsamerem Heizverhalten zu ermöglichen. Und sie will dabei erneut appellieren, den Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 449 Euro monatlich wegen der Inflation und vor allem wegen der stark gestiegenen Lebensmittelpreise schon vor der für nächstes Jahr geplanten Einführung des Bürgergeldes zu erhöhen.

Etwas anders sieht die Lage bei den Stromkosten aus. Im Regelsatz für einen Single-Hartz-IV-Haushalt sind dafür rund 36 Euro monatlich angesetzt. Legt man einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden zugrunde und lässt sich vom Strompreisrechner der Stadtwerke München online am 1. September einen Tarifvorschlag machen, kommt man etwa im Tarif M-Strom Fix auf Kosten von etwa 72 Euro pro Monat. Einen städtischen Stromkostenzuschuss können Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe nicht erhalten, da er dem gleichen Zweck dient wie die vom Bundestag beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für diesen Personenkreis. Dieser Betrag diene als pauschaler Ausgleich für die finanziellen Mehrbelastungen in Folge der Pandemie, aber auch für die aktuell hohen Preissteigerungen, insbesondere im Bereich der Energiekosten, teilte das Sozialreferat mit. Dass die Einmalzahlung in vielen Fällen nicht ausreichen dürfte, die gesamten Mehrkosten auszugleichen, ist mehr als offensichtlich.

Hoffnung darauf, Stromkosten sparen zu können, gibt aber das Austauschprogramm für "Weiße Ware" wie Kühlschränke und Waschmaschinen, das laut Sozialreferat Ende des Jahres kommen soll. Damit sollen Altgeräte in Hartz-IV- und Sozialhilfehaushalten kostenlos durch energieeffiziente neue Geräte ersetzt werden.

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