Baumbestand in Moosburg:Schutz light für alte Bäume

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Die Moosburger Stadträte befürworten mehrheitlich den Erlass einer Stadtgrünordnung, die ab einem bestimmten Stammumfang auf Beratung setzt, die Entscheidung einer Fällung aber dem Grundstückseigentümer überlässt.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Alte Baumbestände sollen in Moosburg künftig wieder geschützt werden. Rund acht Monate, nachdem Julia Neumayr (Fresh) und Johannes Becher (Grüne) ihren Entwurf für eine neue Stadtgrünordnung vorgelegt haben, hat der Stadtrat sich nun für einen Verordnungsentwurf entschieden, mit dem es in die öffentliche Auslegung geht. Allerdings handelt es sich dabei nicht um den Vorschlag der beiden Antragsteller. Dieser fand in der Sitzung am Montagabend knapp mit 10:13 Stimmen keine Mehrheit, woraufhin sich das Gremium mit 15:8 Stimmen für die "Grünordnung light" der CSU aussprach, als die sie Becher bezeichnete.

Der einzig nennenswerte, aber wesentliche Unterschied ist, dass in der nun beschlossenen Variante die zu schützenden Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern in einem Meter Höhe in jedem Fall gefällt werden dürfen - wenn vorher ein entsprechender Antrag gestellt wurde und eine fachliche Beratung durch die Stadt erfolgt ist. Während einige Stadträte eine Stadtgrünordnung beziehungsweise Baumschutzverordnung, egal in welcher Variante, generell ablehnten, stimmte etwa Becher nach dem Scheitern des eigenen Vorschlags auch für den CSU-Entwurf: "Das ist immer noch deutlich besser als jetzt, weil jetzt haben wir ja gar nichts."

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Karin Linz ist gegen eine "Gängelei" der Gartenbesitzer

Vor 16 Jahren war die alte Baumschutzverordnung abgeschafft worden. "Es gab damals gute Gründe dafür, und ich sehe auch nicht, dass sich seitdem im Stadtbild von Moosburg etwas zum schlechteren gewandelt hat", sagte Ludwig Kieninger (FW). Er reihte sich in die Riege der Ratsmitglieder ein, die jegliche Grünordnung ablehnen. So wie sein Parteikollege und Erster Bürgermeister Josef Dollinger. Für ihn sei das ein zu großer Eingriff in den Privatbesitz: "Ich will selbst entscheiden, welchen Baum ich auf meinem Grundstück pflanze oder fälle oder nicht." Karin Linz (CSU) bemühte einmal mehr einen Begriff, der vor der Abstimmung schon die monatelange und teils sehr emotionale Diskussion in der Öffentlichkeit bestimmt hatte: Sie sei gegen "diese Gängelung" und vertraue lieber auf die Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer.

CSU-Sprecher Rudolf Heinz will diese Eigenverantwortung dagegen lieber durch die Berater der Stadt kontrollieren lassen. Andererseits vergaß er auch nicht, darauf hinzuweisen, dass Bäume nach einer Beratung und mit der möglichen Auflage von Neupflanzungen laut CSU-Entwurf gefällt werden dürfen und die Grundstückseigentümer nicht allzu sehr eingeschränkt werden. Mit Bechers kritischer Formulierung "Grünordnung light" könne er da "ganz gut leben". Was dieses "light" konkret bedeutet, verdeutlichte Julia Neumayr. Um das Volumen eines gefällten alten Baumes zu erreichen, brauche man unzählige Neupflanzungen, "und das macht in der Realität wohl keiner", sagte sie.

Auch in den Ortsteilen soll die Verordnung künftig gelten

Martin Pschorr (SPD) merkte kritisch an, wie es vor 16 Jahren überhaupt dazu gekommen war, die alte Baumschutzverordnung zu kippen. Das habe nicht nur mit dem aufwendigen Prozedere zu tun gehabt, bei dem der Bauausschuss bei jedem Fällantrag zum Ortstermin fahren musste. "Es stand damals auch die Kommunalwahl vor der Tür und mancher Stadtrat wollte sich wohl gegenüber einem großen Verein erkenntlich zeigen", sagte er, ohne den Namen Eigenheimer auszusprechen. Pschorr hätte in der neuen Verordnung den Mindestumfang für geschützte Bäume gerne von 80 auf 100 Zentimenter erhöht, aber dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt. Kein Mehrheit fanden auch die Anträge von CSU-Stadtrat Manfred Tristl und Niederambachs Ortssprecher Lorenz Huber, die die Ortsteile Aich, Pfrombach, Thonstetten, Niederambach und Kirchamper aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausnehmen wollten.

Der Verordnungsentwurf wird nun einen Monat lang öffentlich ausgelegt, zudem werden Fachbehörden und Verbände Stellung nehmen. Danach wird sich der Moosburger Stadtrat erneut damit befassen.

© SZ vom 19.01.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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