Ideen der Grünen abgelehnt:Keine Satzung, keine Tafeln, keine Strafen

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Die Marktgemeinde Au hat weiterhin keine Plakatierverordnung. Eine knappe Mehrheit hat sich dagegen entschieden. (Foto: Peter-Hinz Rosin)

Im Gemeinderat von Au wird lange über ärgerliche Wahlwerbung diskutiert, am Ende aber bleibt doch alles beim Alten

Von Peter Becker, Au

Ob Wahlplakate einen ästhetischen Wert besitzen, darüber lässt sich trefflich streiten. Die meisten Leute könnten wohl gut und gerne auf die Gesichter, die ihnen da in großer Zahl entgegengrinsen, verzichten. Manche betrachten sie gar als Ärgernis, vor allem, wenn sie nach den Wahlen noch Monate rumstehen, weil sie keiner abholt. Die Grüne Offene Liste (GOL) in Au hatte deshalb den Antrag im Marktgemeinderat gestellt, eine Plakatständerverordnung mit Richtlinien zu erlassen. Eine knappe Mehrheit (11:8) entschied sich allerdings gegen den Vorschlag.

Den Markträten der GOL ist das wilde Plakatieren ein Dorn im Auge. Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2020 und künftige Wahlen würden sie unkontrollierter Wahlwerbung gerne vorbeugen. Ihr Vorschlag lautete, in Au und den Ortsteilen gemeindliche Plakatanschlagtafeln aufzustellen. Diese böten genügend Platz für entsprechende Werbung. Als positives Beispiel verwiesen die GOL-Markträte auf die Gemeinde Allershausen, wo sie deren Bürgermeister Rupert Popp um Auskunft gebeten hatten.

Popp teilte mit, dass die Plakatanschlagtafeln vom örtlichen Bauhof in Eigenregie hergestellt würden. Eine Tafel kostet etwa 400 Euro, das Zusammenzimmern nimmt etwa einen Tag in Anspruch. Etwas aufwendiger ist das Modell "Verschließbare Gemeindeanschlagtafel". Die kostet pro Stück etwa 1375 Euro. Popps persönliches Fazit in dem Antwortschreiben an die GOL lautete. "Die Plakatanschlagtafeln haben sich bewährt, weil die optische Umweltverschmutzung in Allershausen stark eingedämmt wurde."

"Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen solcher Anschlagtafeln", kommentierte Florian Schwaiger (CSU/PfW). Der Bauhof habe wochenlang nichts anderes zu tun, als Anschlagtafeln zusammenzubauen. Schwaiger wäre indes eine Satzung recht, die eine Geldstrafe für diejenigen vorsieht, die Wahlplakate länger als zwei Wochen nach dem Urnengang hängen ließen. In allen Ortsteilen Plakatständer aufzustellen, hielt Gerhard Stock (FWG) für überzogen. Er hielt es obendrein für eine Illusion zu glauben, dass die Wahlwerbung dann in geordneten Bahnen ablaufe. Stefan Grünberger (FWG) vermutete, dass dann künftig auf Privatgrund plakatiert werde, wo die Verwaltung keine Handhabe zum Einschreiten habe. Stefan Baur (CSU/PfW) riet dazu, sich die Kontaktdaten derer geben zu lassen, die Wahlplakate aufstellen.

Bürgermeister Karl Ecker (FWG) meinte, dass die Marktgemeinde die Sache im Griff habe. Erika Wittstock-Spoona (FWG) fand den Vorschlag der GOL im Prinzip vernünftig. Sie riet dazu, dass sich die Gruppierungen in der Marktgemeinde selbst Regeln auferlegen sollten. Lucia Schmidmair-Kaindl (CSU/PfW) hielt den Vorschlag der GOL ebenfalls für geeignet, die Unordnung beim Plakatieren zu beseitigen. "Wir haben uns doch selbst schon darüber aufgeregt", fügte sie hinzu. Dritter Bürgermeister Martin Linseisen (CSU/PfW) könnte zumindest einer Satzung Positives abgewinnen. "Wir haben sonst nichts in der Hand, wenn Plakate stehen bleiben", gab er zu bedenken. Und Andreas Baumann (CSU/PfW) wiederum nannte den Aufwand, Plakatwände aufzustellen, durchaus überschaubar.

Heiner Barth (FWG) bezweifelte, dass in den Ortschaften überhaupt so viele gemeindliche Flächen vorhanden seien, um die Plakatwände aufstellen zu können. Bürgermeister Ecker fügte den Bedenken wegen zu hohem Aufwand und geringen Aufstellmöglichkeiten noch den Sicherheitsaspekt zu. So eine Plakatwand könne auch umfallen, warnte er. Am Ende der Diskussion blieb alles beim Alten: Die Marktgemeinde Au hat weiterhin keine Plakatierverordnung.

© SZ vom 29.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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