Ex-Profi des FC Bayern:Luca Toni streitet um eine Million Euro Kirchensteuer

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Für ein Jahresgehalt von rund 5,7 Millionen Euro kickte Luca Toni bis 2010 beim FC Bayern. (Foto: Lars Baron/Getty Images)
  • Der frühere FC-Bayern-Spieler Luca Toni fordert vor Gericht einen Millionenbetrag von seinen früheren Steuerberatern.
  • Trotz seiner Rückkehr nach Italien musste der einstige Bundesliga-Torschützenkönig eine Million Euro Kirchensteuer nachzahlen. Dieses Geld will er von der damals von ihm beauftragten Kanzlei wiederhaben.
  • Die Beklagten allerdings weisen jede Schuld von sich und sehen den FC Bayern in der Verantwortung.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Katholisch, konfessionslos oder nur falsch beraten? Der frühere FC-Bayern-Spieler und Bundesliga-Torschützenkönig Luca Toni streitet mit seinen damaligen Münchner Steuerberatern um rund eine Million Euro Kirchensteuer. Der aus der Nähe von Modena in der Emilia-Romagna stammende Profi-Fußballer war trotz seiner Rückkehr nach Italien 2010 vom langen Arm der deutschen Steuerbehörden gepackt und zur Rechenschaft gezogen worden: Er musste Kirchensteuer in siebenstelliger Höhe nachzahlen.

Dieses Geld will der Kicker vor dem Oberlandesgericht München von seinen Steuerberatern nun zurückklagen. Die verweisen aber auf den FC Bayern München und eine Sekretärin, die Fehler gemacht hätte. Im Mai 2007 hatte Karl-Heinz Rummenigge den Wechsel des Italieners nach München bestätigt: Die Ablöse betrug laut Rummenigge "exakt 11 Millionen Euro", sein Jahresgehalt wurde auf 5,7 Millionen netto geschätzt.

Bald nach Vertragsabschluss meldete der römisch-katholisch getaufte Luca Toni dem Einwohnermeldeamt seinen Münchner Wohnsitz. In diesem Formblatt, angekreuzt mit Hilfe einer FC-Bayern-Sekretärin, wird auch eine Lohnsteuerkarte mit der Lohnsteuerklasse I angefordert. Die Spalte "Religion" ist darin mit einem waagerechten Strich ausgefüllt. Der FC Bayern, mit dem Toni für den überwiegenden Teil seiner Bezüge eine Nettolohnvereinbarung getroffen hatte, hat keine Kirchensteuer abgeführt. Die Steuerberater sollen im Jahr darauf in einen Steuerfragebogen aber das Kürzel "r.-k." eingetragen haben - also römisch-katholisch. Bald darauf bekamen sie eine Vorauszahlungsforderung vom Katholischen Kirchensteueramt.

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Kirchensteuer gebe es nur in Deutschland

Die Steuerberater riefen sofort beim Kirchensteueramt an und erklärten, dass ihr Klient konfessionslos und somit nicht kirchensteuerpflichtig sei. Das Kirchensteueramt winkte ab: Man gehe von einer römisch-katholischen Taufe und somit von einer Verpflichtung Luca Tonis aus, Kirchensteuer zu bezahlen.

Toni sagt nun, seine Steuerberater hätten ihn über all das nicht informiert: Eine Kirchensteuer bestehe ausschließlich in Deutschland, ihm als Ausländer sei daher die Bedeutung der Religionszugehörigkeit für die Steuerpflicht gar nicht bewusst gewesen. Die Steuerberater hätten ihn unbedingt rechtzeitig nach seiner Konfession befragen und auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts zur Steuervermeidung aufmerksam machen müssen.

Der FC Bayern tritt als Streithelfer auf

Die Steuerkanzlei meint dagegen, vielmehr sei der FC Bayern verpflichtet gewesen, solche Nachzahlungen zu leisten. Zumal der wesentliche Fehler auch dort gemacht worden sei, als unter Mitwirkung Tonis die Lohnsteueranmeldung durch eine Club-Sekretärin falsch vorgenommen wurde - mit dem Strich bei der Frage nach der Religion. Das Landgericht München I hat in erster Instanz aber überwiegend dem klagenden Luca Toni recht gegeben. Nun geht der Streit vor dem Oberlandesgericht am Mittwoch in die Berufung. Der FC Bayern tritt in dem Verfahren als "Streithelfer" für seinen früheren Angestellten auf.

© SZ vom 24.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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