Autobahn A94:Tempolimit gilt noch länger

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An die Befristung bis zum 31. Juli wurde schon von Anfang an eine Verlängerungsoption von drei Monaten eingebaut

Von Florian Tempel, Dorfen

Eine Verlängerung des A 94-Tempolimits war von Anfang an eingebaut. Vermeintlich hochaktuelle Pressemeldungen, dass Ende Juli noch gar nicht Schluss ist, sondern die Geschwindigkeitsbegrenzung bis in den Herbst weiter gilt, haben somit nicht unbedingten Neuigkeitswert. Auf eine neuerliche Anfrage stellt das bayerische Innenministerium noch einmal klar, dass man auch im August, September und Oktober auf den 33 Kilometern des Neubauabschnitt des A 94 nur maximal 120 fahren darf. Eher gilt das sogar noch länger, wie das Innenministerium schreibt: "Ob die bislang vorgesehene Befristung (...) ausreicht, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen." Schuld ist das Coronavirus.

Die Anordnung einer "Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 Stundenkilometer ganztägig für die Neubaustrecke der A 94 westlich der Ausfahrt Pastetten bis zum Bereich des Tunnels Wimpasing bei Ampfing" ist zwar "befristet bis zum 31. Juli 2020", hieß es im Januar aus dem Innenministerium. Doch gleich mit dem nächsten Satz hielt man sich schon damals die Option einer Verlängerung offen: "Dem kann sich ein Beurteilungszeitraum bis zu drei Monaten anschließen." Das Innenministerium weist nun noch einmal explizit daraufhin, dass in diesem Beurteilungszeitraum auf jeden Fall "das Tempolimit weiter gilt". Den Zeitpuffer hatte man vorsorglich und wohlweislich noch vor der Coronakrise eingebaut - es kann ja immer irgendwas dazwischen kommen.

Die Begrenzung auf 120 km/h ist mit Lärmmessungen verbunden - die erst noch stattfinden müssen

Das Tempolimit ist zwar ein ziemlich freihändig vergebenes Zugeständnis, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) aus dem Ärmel schüttelte, als er sich am 8. Januar mit A 94-Anwohnern auf dem nahe der Autobahn gelegenen Reiterhof in Hammersdorf in der Gemeinde Buch traf. Dennoch steht es nicht frei schwebend im Raum, sondern ist untrennbar mit den Lärmmessungen an der A 94 verbunden, die der Bayerische Landtag schon vorher in Auftrag gegeben hatte. Denn rechtlich wird die Tempobegrenzung auf dem nagelneuen Autobahnabschnitt mit dem Paragrafen 45 der Straßenverkehrsordnung begründet. Demnach könne man "versuchsweise" eine solche temporäre Maßnahme anordnen, sagte im Januar ein Ministeriumssprecher. Und versuchsweise sei das Tempolimit auf der A 94, da es ja im direkten Zusammenhang mit den Lärmuntersuchungen und dem Lärmgutachten stehe.

Schon Wochen vor Söders Tempolimit-Versprechen war festgelegt worden, dass der Fahrbahnbelag auf der Isentalautobahn sowie alle Schallschutzwände und Dämme überprüft werden müssen. Das ist nach Auskunft des bayerischen Verkehrsministeriums schon geschehen. Außerdem ist jedoch auch festgelegt worden, dass an mehreren Wohnanwesen entlang der Autobahn über einen längeren Zeitraum die tatsächliche Lärmbelastung akustisch gemessen wird. Das ist noch nicht passiert. Zur Begründung schrieb das Verkehrsministerium im Juni: "Coronabedingt ist auf allen Autobahnen der Pkw- und Lkw-Verkehr vorübergehend zurückgegangen. Derzeit befinden wir uns in Abstimmungen, wann die Messungen in der aktuellen Situation am besten stattfinden können, um alltagstaugliche und wirklichkeitsgetreue Messergebnisse zu erzielen." Erst braucht es Ergebnisse und dann noch die Bewertungen. Das Innenministerium schreibt dazu: "Ziel ist, in einer Gesamtschau mit den Messergebnissen der Straßenbauverwaltung festzustellen, ob und inwieweit die von den Anwohnern als übermäßig und als unzumutbar empfundenen Lärmbeeinträchtigungen auf die Spitzengeschwindigkeiten einzelner besonders schnell fahrender Fahrzeuge zurückgehen, oder in der straßenbaulichen Ausführung der Fahrbahn und der Dimensionierung der straßenbaulichen Lärmschutzanlagen begründet liegen."

So lange nichts geklärt ist, kann und muss das Tempolimit aus Sicht der Staatsregierung weiter gelten. Denn erst "auf Grundlage dieser Untersuchungen können wir in Abstimmung mit dem bayerischen Verkehrsministerium weitere Entscheidungen und erforderliche Maßnahmen entwickeln", heißt es aus dem Innenministerium.

© SZ vom 09.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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