Als "urigen Bauernhof vor den Toren von München" hatte der Eigentümer den Proserhof in der Denkmal-Börse angeboten. Doch ein Käufer für das denkmalgeschützte Gebäude aus dem Jahr 1830 fand sich nicht. Der Hof an der Münchner Straße am westlichen Ortsausgang von Zorneding, der bereits seit 2003 leer stand, verrottete weiter zusehends.
Vor zwei Jahren war das Gebäude als einsturzgefährdet eingestuft worden. Wegen der Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer von herunterfallenden Dachziegeln und Steinen getroffen werden könnten, ließ die Gemeindeverwaltung Zorneding die Straße vor der Bauruine monatelang halbseitig sperren. Auch wenn keine Sanierungsabsicht bestehe, hieß es damals, müssten Maßnahmen zur Sicherung getroffen werden. Jetzt im Oktober durfte der Eigentümer die bröckelnde Ruine abreißen. Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte den Abbruch genehmigt. Wie die Sprecherin des Landratsamtes, Evelyn Schwaiger, mitteilt, war dem Eigentümer die Instandsetzung des Denkmals nicht zumutbar. Zwei Jahre lang hatten Fachleute das Ansinnen des Eigentümers geprüft.
Wer ein altes Haus besitzt, das unter Denkmalschutz steht, gerät schnell in ein Dilemma und mitunter in finanzielle Schieflage. Einerseits möchten Eigentümer, dass ihr Gebäude dem heutigen Standard entspricht, andererseits dürfen sie wegen der hohen Auflagen der Behörden kaum etwas verändern. Wohnansprüche haben sich seit dem Mittelalter gewandelt. Denkmalschutz wirkt auf viele Bauherren abschreckend. Eine Sanierung ist oftmals doppelt so teuer wie ein Neubau.
Im Bayerischen Denkmal-Atlas war der Einfirsthof als "verputzter Backsteinbau mit flachem Satteldach und profilierten Balkenköpfen" vermerkt und galt demnach als schützenswert. Als die Zornedinger Ortseinfahrt halbseitig gesperrt wurde, berichtete das Bayerische Fernsehen in seiner Sendung "Quer" über das historische Bauernhaus. Bürger beschrieben den Hof als "Schandfleck" und beklagten sich über die Verkehrsbehinderung.
Nach dem Volksbegehren Artenschutz:Das letzte Aufbäumen der Bauern
Immer mehr Landwirte in der Region hören auf, viele Höfe verfallen. Mit der bevorstehenden Umsetzung des Volksbegehrens steigt der Druck auf die Bauern weiter. Nun ergreifen einige das Wort.
Der Zornedinger Gemeinderat hatte einen Kauf des denkmalgeschützten Hofes aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Bürgermeister Piet Mayr (CSU) beschrieb damals den Zwiespalt, in dem sich Eigentümer von altem, denkmalgeschütztem Gemäuer befinden. Es bestehe der Wunsch, das Alte, die Heimat zu erhalten; dabei gerate man rasch an finanzielle Grenzen und könne den Preis dafür nicht bezahlen.
Landrat Robert Niedergesäß sagte dem Bayerischen Fernsehen, dass seine Behörde es vermeiden werde, Zwang anzuwenden. Man wolle dem Bürger nicht Maßnahmen aufdrücken. Das Landesamt für Denkmalpflege erklärt auf Nachfrage, dass es Eigentümern beratend zur Seite stehe. Laut einer Sprecherin des Amtes gibt es Förderprogramme, die die Instandsetzung von Denkmälern unterstützen. Diese Finanzierungshilfen und Steuererleichterungen dafür gewähre das Landesamt in der Regel dann, wenn die Maßnahme vor Beginn einvernehmlich abgestimmt wurde. Allerdings, so merkt die Sprecherin an, bestehe kein Rechtsanspruch darauf.
Es ist ein finanzielles Wagnis, auf das sich Eigentümer von Baudenkmälern einlassen. Oftmals müssen die Gebäude, deren Wände marode und verschimmelt sind, vollständig entkernt werden. Viele Projekte werden jährlich in Zusammenarbeit mit dem Landesamt umgesetzt. Ein kleines Vermögen und viele Arbeitsstunden investierten etwa Rosi und Max Kopp, die für die Instandsetzung ihres Bauernhofes in St. Christoph, Steinhöring, in diesem Jahr ausgezeichnet wurden.
Oft braucht es einen Liebhaber, der sich in ein uriges Gebäude verguckt und nicht auf den potenziellen Profit schaut. Leider hat sich für den Proserhof in Zorneding keiner gefunden.