Verwaltungsgericht:Die Last mit den Lastwagen

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Wo derzeit noch das Klettergerüst steht, soll von Mai an die neue Turnhalle der Wendelsteinschule in Vaterstetten entstehen. Wegen des zu erwartenden Baustellenverkehrs haben zwei Anlieger gegen die Gemeinde geklagt. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Gemeinde Vaterstetten will eine neue Turnhalle für die Wendelsteinschule bauen. Einige Nachbarn haben Einwände wegen des Baustellenverkehrs - am Ende steht ein Kompromiss.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Prophetisches Talent ist nicht unbedingt Voraussetzung für einen Verwaltungsrichter - der Vorsitzende der neunten Kammer, Korbinian Heinzeller, stellte nun aber genau dieses unter Beweis. Als das Gericht mit etwas Verzögerung in Vaterstetten eintraf, erklärte der Vorsitzende dies mit "ausführlichen Einigungsgesprächen", die man an dem Tag schon habe führen müssen - und ergänzte: "Vielleicht ist das auch hier der Fall." Er sollte Recht behalten.

Mehr als zwei Stunden bemühte sich das Gericht, eine Einigung zwischen der Gemeinde Vaterstetten - bei der Verhandlung unter anderem vertreten durch Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) und einem großen Teil der Belegschaft des Bauamtes - und zwei Anwohnern zu erreichen. Letztere hatten gegen die Baugenehmigung für die geplante Turnhalle der Wendelsteinschule geklagt - und machten gleich klar, dass sie gegen das Bauprojekt an sich gar nichts haben.

Die Klägerin rechnet mit 1000 Lastwagenfahrten in zwei Monaten

Der Stein des Anstoßes ist knapp drei Meter breit und derzeit ein Fuß- und Radweg: Der mittlere Teil der Dreitorspitzstraße, welche die Wendelstein- mit der Zugspitzstraße verbindet und am Schulgelände sowie direkt am Anwesen der Kläger verläuft. Dort soll, so zumindest die Planung, bald deutlich mehr Verkehr sein: Das Weglein würde zur Baustellenzufahrt mit dem damit einhergehenden Lastwagenverkehr.

In der heißen Phase der Bauarbeiten, wenn der Aushub weg- und der Beton hingefahren wird, seien bis zu 1000 Lastwagenfahrten innerhalb zweier Monate zu erwarten, so die Berechnung der Klägerin. Sie stellte auch die Frage, warum der Lastwagenverkehr nicht über die deutlich breitere nördliche Dreitorspitzstraße abgewickelt werden kann. Dies werde am Anfang der Arbeiten auch passieren, so Ralf Schloemilch vom Bauamt. Allerdings gehe das nur so lange, bis die Baugrube ausgehoben ist, danach kämen von Norden keine Lastwagen mehr durch. Außerdem sei die nördliche Dreitorspitzstraße auch Feuerwehrzufahrt für das dortige Kinderhaus. Und einen anderen Standort für die Halle gebe es eben auf dem Schulgrundstück nicht.

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Rein von der juristischen Seite hätte das Verfahren hier erledigt sein können. Denn nach einer kurzen Beratung der Kammer machte der Vorsitzende deutlich, dass die Klage, so wie sie vorliegt, nicht funktioniere, "wir messen ihr keine Erfolgsaussichten bei". Denn diese richtet sich gegen die Baugenehmigung, die Zufahrt sei aber kein Teil davon. Oder anders ausgedrückt: "Die Baustelle hat mit der Baugenehmigung nichts zu tun." Zwar gebe es durchaus die Möglichkeit gegen unzulässige Belästigungen durch eine Baustelle zu klagen - aber dafür sei dann ein Zivilgericht zuständig und auch erst dann "wenn etwas nicht passt".

Der Vorsitzende will die Klage nicht einfach abweisen, er sucht eine Einigung

Heinzeller wollte das Verfahren aber nicht so abrupt enden lassen, ohne den Versuch zu unternehmen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Eine solche hatten Gemeinde und Kläger bereits versucht, allerdings scheint dies nicht zur Befriedung beigetragen zu haben - eher im Gegenteil. So berichtete die Klägerin, sie habe unterschreiben sollen, keine weiteren Klagen in der Sache zu führen, "das wäre doch ein Freibrief für alles". Bürgermeister Spitzauer, der bei dem Treffen nicht dabei war, störte sich an der Forderung an die Gemeinde, auf eigene Kosten ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren vornehmen zu lassen.

Bei einem solchen Verfahren wird vor Beginn der Bauarbeiten beispielsweise der Zustand der Anwesen der Kläger dokumentiert, um nachweisen zu können, dass mögliche Schäden durch die Baustelle entstanden sind und nicht schon vorher da waren. Die Gemeinde wird für ihre eigenen Liegenschaften, also etwa die Schulgebäude, ein solches Gutachten beauftragen. Laut Spitzauer könnte man dies auch auf die Anwesen der Kläger ausweiten - wenn diese die Hälfte der Zusatzkosten übernehmen.

Dies wiederum kam bei den Klägern gar nicht gut an, die darauf verwiesen, dass die Gemeinde ja bereits beim ersten Einigungsversuch die Kostenübernahme angeboten habe. Aber nur, weil er nicht dabei gewesen war, sagte Spitzauer: "Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand immer alle Wünsche erfüllt." Bei zwei weiteren Forderungen - die Gemeinde stellt einen massiven Schutzzaun zwischen Baustraße und den Grundstücken der Kläger auf und verhängt während der Bauzeit ein absolutes Halteverbot auch und gerade für Lastwagen und Baumaschinen in der Dreitorspitzstraße - habe er aber keinerlei Einwände.

Der Baubeginn für die neue Schulturnhalle ist für Mai geplant

Heinzeller versuchte, den Bürgermeister umzustimmen: "Als Gemeinde muss man manchmal mit einer Geste in Vorleistung gehen", also etwa die Kosten für die Beweissicherung übernehmen. Nach einer kurzen Beratung mit seinen Mitarbeitern zeigte sich der Bürgermeister grundsätzlich bereit, hier einzulenken, "aber ich habe ein Problem: Was bekommen wir dafür?"

Die Frage konnte der Vorsitzende beantworten: Rechtssicherheit. Würden die Anlieger ihre Klage zurückziehen, wäre die Baugenehmigung "ab sofort unanfechtbar". Die Gemeinde müsste keine Verzögerungen fürchten und könnte wie geplant im Mai mit dem Bau beginnen. Allerdings, so Heinzeller weiter, könnten die Kläger auch zusichern, keine weiteren rechtlichen Schritte, gegen die Baustellenzufahrt zu unternehmen.

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Der Kläger-Anwalt erklärte Einverständnis mit der Vereinbarung, allerdings sei darin ausdrücklich nicht enthalten, dass die Kläger auf den Nachbarschutz verzichten, also nicht dagegen vorgehen dürfen, wenn es durch die Benutzung der Baustraße, wie es in der Bayerischen Bauordnung heißt, zu "Gefahren, vermeidbaren Nachteilen oder vermeidbaren Belästigungen" kommt. "Das passt", entgegnete der Bürgermeister, die Klage wurde daraufhin zurückgezogen, die Gemeinde sichert im Gegenzug zu, die Beweissicherung zu bezahlen, den Schutzzaun zu errichten und das Halteverbot zu veranlassen.

Gegen Ende übte sich der Vorsitzende noch einmal in der Kunst der Vorausschau: "Ich hoffe auf ein Wiedersehen - aber nicht in dieser Sache."

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