Wohnen im Gewerbegebiet:Nur für Mitarbeiter

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In Parsdorf soll eine Arbeiterunterkunft mit 20 Zimmern und 75 Betten entstehen. (Foto: Jens Büttner/dpa)

In Parsdorf ist eine Arbeiterunterkunft mit 75 Betten geplant, der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu, macht aber Auflagen.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Auf Parkplätzen oder auch an Toilettentüren sieht man das Schild mit der Aufschrift "Nur für Mitarbeiter" öfter, in Parsdorf soll es - in übertragenem Sinne - für ein ganzes Gebäude gelten. Nämlich für ein im Gewerbegebiet geplantes Wohnheim, dort sollen ausschließlich Personen unterkommen dürfen, welche in einer in Parsdorf ansässigen Firma arbeiten.

Dies hat nun der Bau- und Straßenausschuss des Gemeinderates beschlossen, konkret ging es um den Bauantrag für ein Wohngebäude mit 20 Appartements und insgesamt 75 Betten. Wie Karin Klos vom Bauamt erklärte, soll das zweistöckige Gebäude am nördlichen Posthalterring anstelle einer Lagerhalle entstehen. Die Appartements sollen zwischen einem und drei Zimmer bekommen.

Dass in dem Gewerbegebiet auch gewohnt werden darf, ist nach dem Bebauungsplan ausdrücklich zulässig, die Gegend rund um den Posthalterring ist baurechtlich ein sogenanntes "urbanes Gebiet". Dort sind sowohl Wohngebäude möglich, als auch Gewerbebetriebe sowie soziale, kulturelle und anderen Einrichtungen, sofern diese die Wohnnutzung nicht stören, so die Stellungnahme der Verwaltung.

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In Parsdorf ist ein neues Hotel geplant. Der Bauausschuss des Vaterstettener Gemeinderats genehmigt den Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet - allerdings unter Auflagen. Denn es gibt Zweifel, ob das Hotel wirklich als solches genutzt wird.

Von Wieland Bögel

Eine Einschränkung gibt es hierbei allerdings: 30 Prozent des betreffenden Gebäudes müssen gewerblich genutzt werden. Dies sei im Fall des Wohnheims aber gegeben, da es als Anbau an eine bereits am Posthalterring bestehende Pension gilt und diese rund ein Drittel der Nutzfläche ausmache, so das Bauamt.

Auch die laut Satzung nötigen Parkplätze seien in der Planung nachgewiesen, für die beantragte Nutzung brauche es pro drei Betten einen Stellplatz, also insgesamt 25 Stück. Diese sollen unter dem Gebäude entstehen, dieses wird in Stelzenbauweise errichtet. Nachbessern müsse der Bauwerber aber noch bei den Fahrradstellplätzen, 28 sind nötig, nur 22 stehen bisher im Plan. Nicht im Plan stehen bisher auch die vorgeschriebene Dachbegrünung und PV-Nutzung auf den Dächern, auch hier muss noch nachgebessert werden.

Eine Umwandlung in Eigentumswohnungen oder Büros ist unzulässig

Besonderen Wert legt man bei der Gemeinde darauf, dass der Betreiber der Unterkunft die Zimmer "ausschließlich an Mitarbeiter von Gewerbebetrieben vermietet, welche im Ortsteil Parsdorf eine Betriebsstätte unterhalten". Dazu habe man bereits im vorvergangenen Jahr einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber abgeschlossen. Allerdings gibt es gewissermaßen einen Notausgang: Sollte sich kein Mitarbeiter eines örtlichen Betriebes finden lassen, dürfen die Zimmer auch "zur Vermeidung von Leerständen" an beliebige andere Personen vermietet werden. Allerdings mit der Einschränkung, dass diese nur maximal sechs Monate am Stück in der Unterkunft wohnen dürfen.

Ohne Ausnahme untersagt ist dem Betreiber der Unterkunft, diese in etwas anderes umzuwandeln, auch dies habe man in dem städtebaulichen Vertrag geregelt, so die Verwaltung. Weder sei es zulässig, die Appartements in sogenanntes Wohneigentum zu überführen - konkret also als einzelne Wohnungen zu veräußern - noch dürfe Teileigentum gebildet werden. Dies wäre der Fall, würde der Eigentümer die Wohnungen etwa zu Büros umbauen und entsprechend vermarkten.

Ohne Diskussion und Gegenstimmen wurde der Bauantrag genehmigt.

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