Vaterstetten:Nachbarn klagen gegen Schulerweiterung

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Großbaustelle Humboldt-Gymnasium: Bis Frühjahr 2023 soll die Erweiterung der Vaterstettener Schule fertig sein, die direkt an das bestehende Gebäude (rechts im Bild) anschließt. Dagegen regt sich nun aber Widerstand der Anwohner auf der gegenüberliegenden Seite der Rossinistraße. Sie fürchten, dass die Schüler dann freien Blick auf ihre Grundstücke haben. (Foto: Andreas Junkmann)

Das Vaterstettener Humboldt-Gymnasium wird für 1500 Schüler ausgebaut. Die Arbeiten laufen bereits, nun wehren sich die Anwohner.

Von Andreas Junkmann, Vaterstetten

Dichtes Gewusel herrscht an diesem Mittwochnachmittag rund um das Gymnasium Vaterstetten. Schüler drängen sich mit ihren Fahrrädern durch die Menge, andere machen sich auf den Weg zur Bushaltestelle. Mittendrin steht eine größere Gruppe Erwachsener, die in all dem jugendlichen Trubel irgendwie deplatziert wirkt: Die Vertreter der neunten Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts sind an diesem Tag für einen Ortstermin zur Schule gekommen. Ein benachbartes Paar hatte gegen die Erweiterung des Humboldt-Gymnasiums geklagt. Ihr Vorwurf: Die Wohnqualität auf ihrem Grundstück würde durch den Anbau beeinträchtigt.

Tatsächlich ragt das Schulgebäude bereits jetzt deutlich sichtbar über die Hecke der Anwohner auf der anderen Straßenseite. Dort stehen mehrere Reihenhäuser mit jeweils kleinen Gärten. Der Schulkomplex wirkt dagegen ziemlich mächtig, oder wie es der Rechtsanwalt der beiden Kläger formulierte: "Das ist ein richtiger Riegel." Und dieser wird in den kommenden eineinhalb Jahren noch weiter entlang der Rossinistraße anwachsen. Im Frühjahr 2023 soll die rund 21,9 Millionen Euro teure Erweiterung des Gymnasiums abgeschlossen sein. Insgesamt 1500 Schüler können dann in dem vierstöckigen Gebäude unterrichtet werden.

Für die direkten Nachbarn sind das allerdings keine guten Nachrichten. Sie befürchten, dass man vom neuen Schulhaus aus direkt auf ihr Grundstück sehen könne - zumal die Erweiterung noch näher an die Straße rückt als das bisherige Bestandsgebäude. "Das ist eine komplett andere Bebauung, die jetzt daneben hinkommt", sagte der Anwalt der Kläger, der die Wohnnutzung seiner Mandanten durch den rund 15 Meter hohen Anbau erheblich beeinträchtigt sieht. "Hier stoßen zwei völlig andere Siedlungsstrukturen aufeinander."

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Das wollte man auf Seite des Ebersberger Landratsamtes, das für die Erweiterung der Schule verantwortlich ist, auch gar nicht verhehlen. Klar, über die Frage des Einfügens könne man sich unterhalten, sagte der Rechtsvertreter der Kreisbehörde. Nachbarschaftliche Rechte seien durch den Bau aber nicht verletzt worden. Renate Ellmann vom Liegenschaftsamt ergänzte, man habe die Schule nur an dieser Stelle erweitern können, weil nur dort die Barrierefreiheit gewährleistet werden könne. Wegen einer möglichen Einsicht auf das Nachbargrundstück argumentierten die Vertreter von Landratsamt und der Gemeinde Vaterstetten mit der großzügigen Bepflanzung, die entlang der Straße geplant sei. "Es war auch der Wunsch des Gemeinderates, dass dort hochwertige Bäume zum Schutz der Nachbarn gepflanzt werden", sagte etwa Vaterstettens Bauamtsleiterin Brigitte Littke.

Dass die Erweiterung der Schule dringend notwendig ist, stand bei dem Ortstermin außer Frage, müssen die Gymnasiasten doch seit Jahren teilweise in Containern unterrichtet werden. Der Wunsch der Nachbarin, den Neubau nur zwei- statt vierstöckig zu bauen, stieß deshalb auf wenig Anklang. "Eine Schule zu klein zu bauen, ist eine Verschwendung von Steuergeldern", sagte die vorsitzende Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl, nachdem sie und ihre Kollegen die Situation begutachtet hatten. Das Fazit der Juristen: "Wir haben kein Problem mit der Einfügung", so Dürig-Friedl. Zumal die Schule ja auch vorher schon da gewesen sei und jetzt lediglich erweitert werde. "Es entsteht nicht aus heiterem Himmel ein Monster."

Dennoch war die Verwaltungsrichterin um den nachbarschaftlichen Frieden bemüht und fragte, ob man den Klägern nicht in irgendeiner Weise entgegen kommen könne. Deren Forderung, wenigsten die Zufahrt zum Parkplatz zu verlegen, fand beim Landratsamt mit Verweis auf ein Verkehrsgutachten jedoch kein Gehör. Lediglich über die Bepflanzung entlang der Straße könne man sich nochmals unterhalten, damit dort auch möglichst hochwachsende Bäume eingesetzt werden.

Mehr konnten die Richter für das benachbarte Paar allerdings nicht tun. Dieses zog ihre Klage schlussendlich zurück - und muss obendrein die kompletten Gerichtskosten tragen.

© SZ vom 13.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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