Greensill-Pleite:Vaterstetten bekommt eine Million Euro

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Die Gemeinde Vaterstetten ist nicht die einzige Kommune, die bei der Greensill-Pleite viel Geld verloren hat. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Die Gemeinde hat in erster Instanz gegen einen Anlagevermittler vor Gericht gewonnen. Dieses begründet den Schadensersatz mit Pflichtverletzungen des Beklagten.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Großgemeinde könnte einen Teil des durch die Pleite der Greensill-Bank verlorenen Geldes zurückerhalten. Wie das Vaterstettener Rathaus in einer Pressemitteilung schreibt, war eine Schadenersatzklage vor dem Landgericht München I erfolgreich. Verklagt hatte die Gemeinde einen Anlagevermittler, weil dieser zu spät über Probleme bei der Bremisch-Australischen Privatbank informiert habe - so dass Vaterstetten am Ende rund 5,5 Millionen Euro verlor. Eine davon muss der Finanzvermittler nun laut Gerichtsurteil der Gemeinde ersetzen, die Kammer bejahte eine Pflichtverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beklagte kann noch bis zum 19. September Rechtsmittel dagegen einlegen.

Insgesamt geht es um rund 5,5 Millionen Euro

Mitten in die finanziellen Unsicherheiten durch die Corona-Krise platzte im Frühling des vergangenen Jahres die Pleite der Greensill-Bank. Dort hatte die Gemeinde Vaterstetten einen Teil ihrer Rücklagen geparkt, 5,5 Millionen Euro in Form von Festgeld. Dieses Geschäft, das machte das Rathaus auch gleich bei Bekanntgabe der schlechten Nachricht klar, sei durch einen regionalen Finanzvermittler zustande gekommen, der viele Kommunen zu seinen Kunden zähle und der bei seiner Empfehlung auf die gute Bonität der Greensill Bank hingewiesen habe.

Und genau darauf stützte sich nun die Klage der Gemeinde am Landgericht. Denn offenbar hatte der Vermittler noch im Dezember 2020, also ein Vierteljahr vor der Pleite, keinen Anlass gesehen, die Gemeinde über Probleme bei der Greensill-Bank hinzuweisen - weshalb Vaterstetten eine weitere Festgeldanlage getätigt und bestehende Festgeldanlagen nicht vor Eintritt der Insolvenz der Greensill-Bank gekündigt habe.

Das Insolvenzverfahren läuft noch

Dabei, so nun auch die Überzeugung des Gerichtes, hätte es genügend Warnzeichen gegeben: Neben den bereits laufenden Ermittlungen der Finanzaufsicht Bafin gegen die Bank hätte auch ein Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg vom 2. März 2021 den Vermittler auf die drohende Schieflage bei Greensill aufmerksam machen müssen. Das Landgericht begründet das Urteil vom 19. August dann auch mit einer unstreitigen Pflichtverletzung des Anlagevermittlers, da er die Gemeinde Vaterstetten unstreitig nicht über die negative Berichterstattung in den Fachmedien informiert hatte. Der Beklagte hatte sich auf einen vereinbarten Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, dies ließ das Gericht indes nicht gelten. Wie die Gemeinde weiter schreibt, habe man ursprünglich ein Gerichtsverfahren vermeiden, und sich mit dem Anlagevermittler außergerichtlich einigen wollen - was dieser indes abgelehnt habe.

Davon unberührt ist das derzeit noch laufende Insolvenzverfahren für die Greensill-Bank. Anfang Juli hatte es zuletzt eine Versammlung der Gläubiger in Bremen gegeben. In dem Zusammenhang hatte die mit dem Verfahren betraute Kanzlei eine Dauer von zehn Jahren für das sehr komplexe Verfahren genannt. Dafür spricht auch der Zeitplan für die nächste Gläubigerversammlung, die ist erst für Ende 2023 geplant. Unter den Gläubigern sind 26 Kommunen - eine davon ist Vaterstetten - die sich im März 2021 zusammenschlossen um gemeinsam im Insolvenzverfahren aufzutreten. Wie realistisch die Chancen sind, Teile des Geldes zurückzuerhalten, ist unklar, die sogenannte Einlagensicherung zumindest greift nur für Privatkunden. Ebenfalls im März vergangenen Jahres nannte Vaterstettens Bürgermeister Leonhard Spitzauer eine Insolvenzquote von zehn bis 20 Prozent, die Gemeinde bekäme demnach zwischen 550 000 und 1,1 Millionen Euro zurück.

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